Deliktsumme von 25 Millionen Franken
200 Verfahren wegen Covid-Betrugs im Kanton Aargau

Die aargauischen Strafverfolgungsbehörden haben über 200 Strafverfahren wegen Covid-Betrugs bearbeitet. Insgesamt rechnet der Kanton damit, dass diese Zahl auf über 400 ansteigen wird.
Publiziert: 02.09.2022 um 09:42 Uhr

Im Kanton Aargau haben die Strafverfolgungsbehörden bislang mehr als 200 Strafverfahren wegen unrechtmässig bezogenen oder verwendeten Covid-19-Krediten bearbeitet. Ein eigenes Ermittlungsteam bearbeitet die Verdachtsfälle. Der Kanton rechnet mit insgesamt 400 Verfahren.

Von den über 200 Betrugsverdachtsverfahren habe bisher ein Viertel, mehrheitlich einfache Verfahren, erledigt werden können, hiess es an einem Point de Presse am Freitag vor den Medien in Buchs AG. Die Deliktsumme beläuft sich gemäss Angaben von Adrian Schulthess, Leiter der kantonalen Staatsanwaltschaft, auf 25 Millionen Franken.

Die Staatsanwaltschaft sperre nicht verwendete Geldbeträge oder stelle sie umgehend sicher. Da die Beträge von beschuldigten Personen oft gar nicht für den Erhalt der Unternehmensexistenz benötigt worden seien, bestünden Chancen, zumindest einen Teil der Gelder wieder eintreiben zu können, hielt Schulthess fest.

Über 200 Verfahren wegen Covid-Betrugs hat der Kanton Aargau bereits bearbeitet.
Foto: Keystone

Banken geben Hinweise zu Betrugsverdacht

Hinweise zu auffälligen Transaktionen oder Strafanzeigen erhält die Staatsanwaltschaft von Banken, vom Konkursamt und von den Bürgschaftsgenossenschaften. Nach diesen Verdachtsmeldungen prüfe die Staatsanwaltschaft insbesondere die Umsatzzahlen der betroffenen Unternehmen, hiess es.

Im Verlauf der Ermittlungen werde der Sachverhalt geklärt und geprüft, ob weitere strafbare Handlungen vorlägen. So seien neben dem Tatbestand des Betrugs auch allfällige Urkundenfälschungen und Geldwäschereihandlungen sowie Konkursdelikte zu prüfen. Die fallführenden Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft werteten die oft sehr umfangreichen Daten in enger Zusammenarbeit mit den polizeilichen Mitarbeitenden aus.

Im weiteren Verlauf der Ermittlungen werden die an den Delikten beteiligten Personen von Polizei und Staatsanwaltschaft befragt und mit dem Sachverhalt konfrontiert. Sind die Tatbestände erfüllt, wird je nach Strafmass Anklage beim zuständigen Gericht erhoben.

Verfahren sollen Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats bewahren

Seit Anfang Juli ermittelt ein Team aus Staatsanwaltschaft und Kantonspolizei in Buchs gemeinsam. Das Kantonsparlament hatte Anfang Jahr einen Kredit von 3,1 Millionen Franken bewilligt, um den zusätzlichen Aufwand für die strafrechtliche Verfolgung bewältigen zu können. Der Kredit finanziert 6,7 zusätzliche Stellen. Das Parlament hatte den vom Regierungsrat beantragten Kredit von 4,6 Millionen Franken jedoch gekürzt.

Die schnelle Bearbeitung der Betrugsverfahren ist gemäss Justiz- und Polizeidirektor Dieter Egli (SP) wichtig, um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats gegenüber den vielen ehrlichen Hilfebeziehenden zu bewahren. Der überwiegende Teil der Unternehmen habe während der Covid-19-Pandemie zu Recht Wirtschaftshilfen beansprucht. Das sei gerechtfertigt und überlebensnotwendig gewesen. (SDA/chs)


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