Er muss 15 Jahre hinter Gitter
Aargauer Obergericht bestätigt Freiheitsstrafe gegen Schweizer (58)

Nachdem ein Schweizer den Liebhaber seiner Partnerin 2022 getötet hat, verurteilte das Aargauer Bezirksgericht ihn zu 15 Jahren Haft. Nun hat das Obergericht das Urteil bestätigt.
Publiziert: 02.05.2024 um 14:01 Uhr
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Aktualisiert: 02.05.2024 um 14:13 Uhr

Das Aargauer Obergericht hat am Donnerstag einen 58-jährigen Mann wegen Mordes an seinem Nebenbuhler zu 15 Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Es bestätigte damit das Urteil des Bezirksgerichts Baden vom April 2023.

Am 12. Februar 2022 hatte der Schweizer laut Urteil einen 74-jährigen Deutschen in der Wohnung seiner Freundin, einer Thailänderin, umgebracht. Von seiner Ehefrau lebte er seit zwei Jahren getrennt, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. 

Die erste Instanz verurteilte den Beschuldigten im April 2023 wegen Mordes und einiger Nebendelikte zu einer Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Die Anklage hatte 17 Jahre gefordert, akzeptierte aber das Urteil.

Das Obergericht bestätigt das Urteil des Bezirksgerichts.
Foto: Keystone

Verteidiger änderte Strategie

Zu Beginn der Verhandlung hatte der mittlerweile neue Verteidiger zusätzliche Gutachten gefordert. Wirkung und allfällige Nebenwirkungen des Schlafmittels, das sein Mandant in der Nacht vor der Tat eingenommen habe, seien nicht klar ausgeführt.

Es bestehe die Möglichkeit, dass der mittlerweile 58-jährige Schweizer zur Tatzeit völlig schuldunfähig gewesen sei. Dafür spreche auch vieles im Tatablauf.

Mit dem Akzent auf der Schuldfähigkeit änderte der Verteidiger die Strategie. Vor dem Bezirksgericht Baden hatte der damalige Anwalt auf Notwehr und damit Freispruch des Beschuldigten plädiert. Dies sei damals eine «logische Folge» der Erinnerungslücken des Beschuldigten kombiniert mit den Tatort-Spuren gewesen, sagte der Verteidiger. (SDA)

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