Er wollte sein gültiges Billett nicht zeigen
Aargauer Rentner ohrfeigt Buskontrolleur

Im Kanton Aargau weigerte sich ein Rentner bei einer Billettkontrolle, seine Fahrkarte zu zeigen. Anschliessend soll er sogar den Kontrolleur geohrfeigt haben. Nun wurde der Senior dafür verurteilt.
Publiziert: 04.07.2022 um 16:40 Uhr

Im August vergangenen Jahres ereignete sich im Kanton Aargau ein kurioser Vorfall. An einem Dienstagnachmittag fuhr ein Senior mit dem Bus zum Bahnhof Aarau. Dort stieg er kurz aus, um Platz für andere Reisende zu machen. «Wir haben noch Anstand gelernt, die Jungen tun das nicht mehr», erklärte er laut «Aargauer Zeitung» später vor Gericht.

Als der über 70-Jährige vor dem Bus wartete, traf er auf drei Kontrolleure. Er unterhielt sich mit ihnen und wies laut eigener Angaben bereits sein gültiges Billett vor. Danach stiegen sowohl der ältere Herr als auch die Kontrolleure in den Bus ein und fingen an, die Fahrgäste auf ihre gültigen Fahrkarten zu überprüfen. Routinemässig hatten sie eine Körperkamera montiert.

Auf den Aufnahmen der Kamera ist zu sehen, wie einer der Kontrolleure die Passagiere nach ihren Billetts fragt. Schliesslich fordert er auch den Rentner dazu auf, sein Ticket vorzuweisen. Dieser reagiert jedoch nicht, weil er seine Fahrkarte angeblich bereits gezeigt hatte.

Im Kanton Aargau soll ein Rentner einen Kontrolleur geohrfeigt haben (Symbolbild), ...
Foto: Keystone
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Plötzlich kam es zu einem Handgemenge

Obwohl er vom Senior ignoriert wird, lässt der Kontrolleur nicht locker. «Nein, ernsthaft jetzt», ist auf der Videoaufnahme zu hören. Schliesslich steigen die Kontrolleure mit dem Rentner bei einer Haltestelle aus. Beim Aussteigen fasst der Kontrolleur an die Schulter des älteren Mannes und bittet diesen erneut, sein Billett vorzuweisen. Unbeeindruckt davon versucht der Rentner, wegzulaufen.

Der Kontrolleur hält den Aargauer daraufhin am Arm fest. Danach kommt es zu einem Handgemenge, wobei auf den Videoaufnahmen davon nicht viel zu erkennen ist. Der Kontrolleur erklärte später vor Gericht, dass ihn der Rentner geohrfeigt habe. Die Ohrfeige sei zwar nicht hart gewesen, aber definitiv eine Grenzüberschreitung.

Rentner war bereits vorbestraft

Der Senior wurde vom Kontrolleur wegen Gewalt und Drohung gegen Beamte und Beschimpfung angezeigt. Der ältere Herr hatte wegen des gleichen Vorwurfs bereits im Mai 2020 eine bedingte Vorstrafe von zwei Jahren erhalten. Zudem machte der Senior vor Gericht seinem Ärger über die Behörden Luft.

All diese Tatsachen veranlassten den Richter trotz der vagen Beweislage dazu, den Rentner schuldig zu sprechen. Die neue Strafe führte mit der bereits vorhandenen zu einer sogenannten unbedingten Gesamtstrafe. Somit verdonnerte der Richter den Senior zu einer Strafzahlung von 4800 Franken. Ausserdem muss er Kosten und Gebühren in Höhe von 1200 Franken übernehmen. (obf)

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