Es war Notwehr
Strafverfahren nach Bluttat im Wettinger Lindenhofquartier eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Baden hat ein Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt. Konkret ging es um eine Bluttat in Wettingen AG. Ermittlungen hatten ergeben, dass der Beschuldigte aus Notwehr handelte – und sich daher nicht strafbar gemacht hat.
Publiziert: 08.12.2023 um 11:41 Uhr
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Aktualisiert: 08.12.2023 um 16:47 Uhr

Ein Mann (64) muss sich nach einem Tötungsdelikt in Wettingen AG im November 2022 nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Baden hat das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt. Der Vietnamese handelte laut Staatsanwaltschaft aus Notwehr.

Er habe sich daher nicht strafbar gemacht, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Freitag mit. Opfer des Tötungsdelikts ist ein Chinese (69). Dieser verstarb im Mehrfamilienhaus in Wettingen. Als die Polizei eingetroffen war, fand sie auch den schwerverletzten Vietnamesen.

Forensiker lieferten entscheidende Beweise

Die Auswertung der forensischen Beweise durch das Institut für Rechtsmedizin deckten sich mit den Aussagen des Beschuldigten und zeigten auf, dass es sich beim Vorfall um eine Notwehr-Situation gehandelt haben musste, wie es in der Medienmitteilung hiess.

In einem Mehrfamilienhaus in Wettingen wurden im November 2022 ein toter und ein schwerverletzter Mann gefunden.
Foto: Nicolas Lurati

Es sei festgestellt worden, dass sich der beschuldigte Mann in angemessener Weise gegen seinen Angreifer gewehrt habe. Er habe keine darüber hinausgehende Anwendung von Gewalt ausgeübt, um sein Leben zu verteidigen.

Beschuldigter unternahm keinen Fluchtversuch

Unmittelbar nach Abwehr des Angriffs habe der Vietnamese die Polizei informiert. Er habe sich kooperativ verhalten und nicht versucht, Spuren zu verwischen oder vom Tatort zu flüchten, schrieb die Oberstaatsanwaltschaft weiter. 

Der getötete Chinese habe in der Vergangenheit mittelschwere Delikte begangen und sei zum Zeitpunkt des Vorfalls zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen. Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei ihm laut Oberstaatsanwaltschaft eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie fest. Er habe sich deswegen in psychiatrischer Behandlung befunden. (SDA)

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