Lebenslanges Verbot wegen mehrfacher Pornografie
Aargauer darf nie mehr mit Kindern zusammen arbeiten

Ein Mann aus dem Fricktal darf nie mehr einer beruflichen Tätigkeit mit Kontakt mit Minderjährigen nachgehen. Der Grund: Der Aargauer konsumierte mehrfach harte Pornografie.
Publiziert: 09.04.2024 um 15:19 Uhr
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Aktualisiert: 09.04.2024 um 15:28 Uhr

Ein wegen mehrfacher Pornografie zu einer bedingten Freiheitsstrafe verurteilter Mann aus dem Fricktal darf lebenslänglich beruflich und ausserberuflich keine Tätigkeit mit Kontakt zu Minderjährigen ausüben. Das hat das Aargauer Obergericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschieden. Der Mann muss sich einen anderen Job suchen.

Der Fricktaler hatte mehrfach harte Pornografie konsumiert, hergestellt und in den Verkehr gebracht. Die Videos zeigten auch sexuelle Handlungen mit Minderjährigen und Tieren.

Damit entschied das Obergericht anders als das Bezirksgericht Laufenburg im August 2023. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zwar zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit einer Probezeit von vier Jahren. Es verhängte auch Busse von 4500 Franken. Das Bezirksgericht sah jedoch von einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot ab.

Das Aargauer Obergericht entschied sich, ein lebenslanges Tätigkeitsverbot auszusprechen.
Foto: Keystone

Unklar, um welche Tätigkeit es sich handelt

Die Staatsanwaltschaft zog das Urteil weiter, damit der Mann mit einem lebenslänglichen Tätigkeitsverbot belegt wird. Es handle sich nicht mehr um einen besonders leichten Fall. Das vom Obergericht ausgesprochene Tätigkeitsverbot hat zur Folge, dass der Mann nicht mehr in seinem erlernten und bisher angestammten Beruf arbeiten kann.

Zweifellos bedeute das lebenslängliche Tätigkeitsverbot für den Beschuldigten in seiner Berufswahl und Berufsausübung eine gewisse Härte, schrieb das Obergericht in seinen Erwägungen. Um was für Tätigkeit es sich handelt, wurde nicht mitgeteilt.

Diese gehe aber nicht über das Mass hinaus, das der Verfassungs- und Gesetzgeber mit der Einführung des grundsätzlich zwingenden lebenslänglichen Tätigkeitsverbots in Kauf genommen habe oder sogar gewollt habe. Der Beschuldigte besass auf verschiedenen Mobiltelefonen und einem Tablet eine sehr grosse Anzahl von mehr als 500 Bilddateien und über 100 Videodateien mit kinderpornografischem Inhalt, wie das Obergericht festhält. Die Dateien hätten tatsächliche sexuelle Handlungen mit Minderjährigen enthalten und massive Übergriffe auf Kinder gezeigt. (SDA)

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