Rumäne (24) und Deutscher (23) verhaftet
Schweizer (†60) getötet in Aargauer Hotelzimmer aufgefunden

Mitte September wurde im Bezirk Baden die Leiche eines 60-jährigen Schweizers in einem Hotelzimmer gefunden. Die Untersuchung der Rechtsmedizin weist auf ein Gewaltverbrechen hin.
Publiziert: 28.10.2022 um 09:13 Uhr
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Aktualisiert: 28.10.2022 um 10:34 Uhr

Am 16. September 2022 wurde die Kantonspolizei Aargau von einer Drittperson über den Fund einer Leiche in einem Hotelzimmer in der Region Baden informiert. Da sich der Schweizer (†60) für einen längeren Aufenthalt in dem Zimmer eingemietet und die Reinigung abbestellt hatte, fiel sein Tod länger nicht auf.

Die Polizei stiess auf einen stark verwesten Körper, wie es in einer Mitteilung vom Freitag heisst. Um die Leiche zu identifizieren und die Todesursache zu bestimmen, wurde eine Untersuchung beim Institut für Rechtsmedizin in Aarau angeordnet. Aufgrund der dortigen Abklärungen konnte die Identität des Opfers ermittelt werden. Es stellte sich heraus, dass der Verstorbene Opfer eines Gewaltverbrechens geworden war.

Opfer und Verdächtige kannten sich

Laut Adrian Schuler von der Oberstaatsanwaltschaft hatte sich der Mann «für mehrere Wochen» in dem Hotel eingemietet. Angaben darüber, wie der 60-Jährige ums Leben kam, werden keine gemacht.

Die Polizei konnte zwei Tatverdächtige verhaften (Symbolbild).
Foto: KEYSTONE/ENNIO LEANZA

Die Strafverfolgungsbehörden stellten umgehend ein Ermittlerteam zusammen, um die Täterschaft aufzuspüren. «Zwei Personen standen schnell im Mittelpunkt der Untersuchung», schreibt die Aargauer Oberstaatsanwaltschaft. Beide wurden verhaftet.

Bei den Tatverdächtigen handelt es sich um einen 24-jährigen Rumänen und einen 23-jährigen Mann aus Deutschland. Das Opfer und die beiden Tatverdächtigen haben sich gekannt. Nach den ersten Ermittlungen und Befragungen hat die Staatsanwaltschaft Baden für beide Männer Untersuchungshaft beantragt. Diese wurde durch das Zwangsmassnahmengericht bewilligt.

Die Öffentlichkeit konnte der Mitteilung zufolge erst jetzt informiert werden, um die Beweisführung nicht zu gefährden. Die Untersuchungen zum genauen Tathergang laufen weiter. (noo)

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