Prozess
Eltern nach Beschneidung von fünf Töchtern freigesprochen

Ein Ehepaar musste sich vor dem Bezirksgericht Baden AG wegen des Vorwurfs der Verstümmelung weiblicher Genitalien durch Unterlassen verantworten. Vor der Einreise in die Schweiz haben sie fünf ihrer Töchter beschneiden lassen. Das Gericht hat die Eltern freigesprochen.
Publiziert: 14.02.2023 um 09:12 Uhr
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Aktualisiert: 14.02.2023 um 14:51 Uhr

Das Bezirksgericht Baden hat am Dienstag ein Elternpaar aus Somalia vom Vorwurf freigesprochen, die Beschneidung von fünf Töchtern zugelassen zu haben. Es sei nicht klar, ob sich die beiden bewusst gewesen seien, dass ihren Töchtern etwas Schlimmes angetan werde.

Bei den heute 37-jährigen Beschuldigten handle es sich laut Migrationsamt um einfache Leute, die auf dem Land gelebt hätten und mit ihrer Ziegenherde umhergezogen seien, sagte die vorsitzende Richterin. Fünf ihrer sechs Töchter liessen sie beschneiden. Als einzige blieb die Jüngste unverletzt.

Der Vater kam im Jahr 2014 in die Schweiz, die Mutter folgte mit den acht Kindern 2018. Da weder die Eltern noch die Töchter im Verfahren Angaben machten, ist laut Gericht nicht bekannt, ob die Beschuldigten gewusst hätten, dass es in Somalia seit 2012 einen Verfassungsartikel gebe, der Verstümmelung weiblicher Genitalien verbiete.

Vor dem Bezirksgericht Baden AG muss sich ein Ehepaar verantworten. Es soll vor der Einreise in die Schweiz fünf Töchter beschneiden lassen haben. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/AP dapd/Ronald Wittek

Man wisse auch nicht, ob ihnen bewusst gewesen sei, dass sie ihre Töchter schwer verletzen liessen. In Somalia seien 98 Prozent der Frauen und Mädchen beschnitten, dies gehöre zur Lebenswelt.

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