Raserin in Rothrist AG erwischt
Lernfahrerin donnert in Mercedes mit über 100 km/h durch 30er-Zone

Eine Lernfahrerin musste sich vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. Sie war mit 102 km/h in einer 30er-Zone geblitzt worden. Es war nicht das erste Mal an diesem Abend.
Publiziert: 23.02.2024 um 11:01 Uhr
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Aktualisiert: 23.02.2024 um 13:44 Uhr

Da hatte eine Schweizerin (19) zu fest auf das Gaspedal gedrückt. Mit 102 km/h raste sie im Mai 2023 durch eine 30er-Zone in Rothrist AG – und wurde geblitzt. Und das nicht zum ersten Mal. Nicht einmal eine halbe Stunde zuvor war sie bereits erwischt worden. Sie war mit 117 km/h statt den erlaubten 60 km/h unterwegs gewesen.

Offenbar war das Auto, in dem sie sass, zu verlockend. Sie war mit einem Mercedes CLA 250 (224 PS!) unterwegs. Den Wagen hatten sie von einem Freund. Das Auto gehört dessen Vater. Der Kollege hatte die Schlüssel des Luxusschlittens ohne Erlaubnis seines Vaters genommen und liess die 19-Jährige hinters Steuer. 

Sie hätte gar nicht fahren dürfen an dem Abend

Für die beiden Schnellfahrten musste sich die Schweizerin am Donnerstag vor dem Bezirksgericht Zofingen verantworten. «Das war ein sehr unreifes Verhalten», sagte Gerichtspräsident Florian Lüthy beim Prozess, wie die «Aargauer Zeitung» berichtet. Bei dieser Geschwindigkeit hätte diese Fahrt mit Toten oder Verletzten enden können, rügt er die junge Frau.

Eine Schweizerin raste im Mai 2023 mit 102 km/h durch eine 30er-Zone und wurde geblitzt. (Symbolbild)
Foto: Daimler AG
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«Auf der Strecke befanden sich zwar keine Fahrzeuge, doch sie war nur punktuell beleuchtet», erklärte der Staatsanwaltschaft beim Prozess. Die 19-Jährige hätte jederzeit mit Fussgängern oder Tieren rechnen müssen. Zudem hatte die junge Frau weitere Personen im Auto, die sie mit ihrem rücksichtslosen Verhalten zusätzlich gefährdet hatte. Und nicht nur das: Eigentlich hätte die Raserin gar nicht fahren dürfen. Denn: Keiner im Wagen hatte einen Führerausweis, abgesehen von der 19-Jährigen, die nur den Lernfahrausweis besitzt. Ausserdem hatte sie keine blaue L-Tafel hinten am Auto festgemacht. 

Das Gericht verurteilte die Raserin zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 23 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 8500 Franken und zu einer Busse von 2500 Franken. Neben den Schnellfahrten kam noch ein Vergehen dazu: Sie war an einem anderen Tag dabei erwischt worden, selbst Marihuana mitgeführt und dieses mit einer Kollegin (14) geraucht zu haben. (mgf)

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