Zugekokst und bekifft unterwegs
Diese Strafe bekommt der Lamborghini-Raser von Aarau

Er raste mit einem Lamborghini unter Drogeneinfluss durch den Kanton Aargau: Ein 20-Jähriger musste sich deshalb vor dem Bezirksgericht in Aarau verantworten. Seine Lektion scheint der Glarner inzwischen gelernt zu haben – teuer wird es trotzdem.
Publiziert: 09.12.2022 um 18:07 Uhr
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Marian NadlerRedaktor News

Der Angeklagte (20) zeigt sich reuig, gibt alles zu. Er habe einfach nicht nachgedacht, als er Ende Dezember 2020 mit einem gemieteten Lamborghini Huracán Evo, einem 640 PS starken Boliden, durch die Gegend raste.

Vor einer Strafe schützt ihn sein Schuldbewusstsein nur bedingt. Das Urteil lautet: 24 Monate bedingte Gefängnisstrafe. Dazu kommen eine Busse in Höhe von 2500 Franken, Verfahrens- und Untersuchungskosten und die Anklagegebühr. Fast 8000 Franken muss der Autoposer insgesamt blechen. Die «Aargauer Zeitung» berichtete zuerst über das Urteil.

Motorenlärm macht Polizei auf Lambo-Raser im Kanton Aargau aufmerksam

Die Anklageschrift zählt unzählige Tempo-Verstösse auf. Zwischen Oftringen und Aarau habe er ausserorts mehrmals auf 120 km/h beschleunigt. Innerorts, beim Bahnhof Aarau, waren es immerhin 76 km/h. Im Schachen und auf der Aarauerstrasse trat er dann richtig auf das Gaspedal: 140 km/h Top-Speed, 85 km/h schneller als erlaubt!

Mit einem Lamborghini Huracan Evo raste ein heute 20-Jähriger vor zwei Jahren durch den Kanton Aargau. Nun erhielt er seine Strafe.
Foto: WOLFANGO
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Das scheint dem damals 18-Jährigen noch nicht ausgereicht zu haben: Kurz nach dem Ortsschild Buchs bretterte er mit 90 km/h los, fuhr dazu noch ohne Licht. Anwohner beschwerten sich bei der Polizei über Motorenlärm. Die Polizei konnte den Teenager daraufhin schnell ausfindig machen.

Vor der Chaos-Fahrt liess er seine minderjährige Freundin ans Steuer

Die Beamten bemerkten bei der Kontrolle «mehrere körperliche Auffälligkeiten». Der erste Drogentest fiel prompt positiv aus – der junge Raser hatte Kokain und Cannabis konsumiert. Einen Bluttest verweigerte er, das Billett war trotzdem weg.

Die deutliche Tempoüberschreitung war nicht das erste Vergehen des jungen Mannes. Einen Monat vor der Chaos-Fahrt hatte er seine damals 17-jährige Freundin ans Steuer gelassen. Auch diese Taten, die Überlassung des gemieteten Fahrzeugs an eine Person ohne Führerausweis sowie das Begleiten einer Lernfahrt ohne Berechtigung, waren nun Teil der Anklageschrift. (nad)

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