Er wollte Busse nicht bezahlen
1 km/h kostet Schaffhauser Autofahrer 500 Franken

Ein Schaffhauser (59) wurde in Würenlingen AG geblitzt. Weil er nach Abzug des Toleranzwerts noch einen Kilometer pro Stunde zu schnell war, betrug die Busse 40 Franken. Trotzdem: Die Angelegenheit wurde zum teuren Gerichtsfall.
Publiziert: 26.04.2021 um 12:13 Uhr
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Aktualisiert: 29.04.2021 um 09:54 Uhr

Das ist ärgerlich: 40 Franken Busse für ein km/h Geschwindigkeitsübertretung. Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, hat es ein Autofahrer (59) aus Schaffhausen jedoch geschafft, daraus 500 Franken zu machen.

Passiert ist dem Mann die Geschwindigkeitsübertretung an einem Sonntag im vergangenen November. Sein Auto wurde auf der Breitenstrasse in Würenlingen AG bei 56 km/h geblitzt. Nach Abzug der Toleranz war der Schaffhauser damit noch 1 km/h zu schnell unterwegs.

Erst zur Staatsanwaltschaft, dann vors Gericht

Dass die Geschwindigkeitsübertretung sehr geringfügig war, änderte nichts daran, dass der Autofahrer gebüsst wurde: 40 Franken sollte er bezahlen. Doch der Mann fühlte sich offenbar im Recht und bezahlte die Rechnung nicht. Nach 30 Tagen wurde der Fall daher an die Staatsanwaltschaft überwiesen.

Hier wurde der Autofahrer geblitzt: die Breitenstrasse in Würenlingen AG.
Foto: Google Street View
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Dieset wandelte die Busse in einen Strafbefehl um. Damit wurden zusätzlich zur Busse 200 Franken Strafbefehlsgebühr plus 31 Franken an Auslagen fällig.

Gegen den Strafbefehl erhob der Autofahrer innert der gesetzlichen Frist von zehn Tagen Einsprache. Damit wurde die Geschwindigkeitsübertretung ein Fall fürs Gericht.

Richter wartete eine halbe Stunde

Bei der Verhandlung vor dem Bezirksgericht Baden AG am 23. April glänzte der 59-Jährige mit Abwesenheit. Einzelrichter Christian Bolleter zeigte sich sogar noch geduldig: Weil der Beschuldigte aus dem Schaffhausischen nach Baden eine längere Anfahrt hatte, räumte er ihm eine zusätzliche halbe Stunde ein. Doch der Mann erschien nicht.

Damit wurde die Angelegenheit nochmals teurer für den Beschuldigten. «Vom Gesetz her ist das unentschuldigte Fernbleiben des Beschuldigten gleichzusetzen dem Rückzug von dessen Einsprache. Damit ist der Fall für uns erledigt», sagt Bolleter. Der Autofahrer muss nun zusätzlich zwischen 200 und 300 Franken für die Arbeit des Gerichts blechen. Insgesamt belaufen sich die Kosten für die läppische Geschwindigkeitsübertretung somit auf rund 500 Franken. (noo)

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