Solothurner Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Schweizer (54)
Exhibitionist belästigte 35 Mädchen und Frauen

Über mehrere Jahre trieb ein Exhibitionist im Kanton Solothurn sein Unwesen. Nun hat die Staatsanwaltschaft den Mann angeklagt.
Publiziert: 12.02.2024 um 09:26 Uhr
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Aktualisiert: 12.02.2024 um 16:56 Uhr

Zwischen 2017 und 2022 kam es zu mehreren exhibitionistischen Vorfällen an der Aare im Niederamt. Eine damals unbekannte Täterschaft nahm vor Mädchen und jungen Frauen exhibitionistische Handlungen vor. Nach der Ermittlung des mutmasslichen Täters erhebt die Staatsanwaltschaft gegen einen Schweizer (54) insbesondere wegen mehrfachem Exhibitionismus Anklage.

Bei der Kantonspolizei Solothurn gingen über längere Zeit immer wieder Meldungen über einen Exhibitionisten ein, welcher im Bereich der Aare bei Ober- und Niedergösgen, Schönenwerd, Wöschnau, Winznau und Erlinsbach Mädchen und junge Frauen belästigt hat. Durch gezielte Kontrollen und erhöhter Präsenz der Polizei konnte schliesslich im Juli 2022 eine tatverdächtige Person in Erlinsbach festgenommen werden.

Die Staatsanwaltschaft Solothurn hat Anklage gegen einen mutmasslichen Exhibitionisten erhoben.
Foto: Shutterstock

Laut der «Aargauer Zeitung» soll es sich bei dem Mann um einen Aargauer Politiker handeln. Er soll früher im Grossen Rat gesessen haben und kandidierte im vergangenen Herbst für den Nationalrat.

Beschuldigter ist auf freiem Fuss

Die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und erhebt gegen den Schweizer Anklage. Er wird sich speziell wegen mehrfachen sexuellen Handlungen mit einem Kind und mehrfachem Exhibitionismus vor Gericht verantworten müssen. Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, zwischen 2017 und 2022 vor insgesamt 35 minderjährigen Mädchen und jungen Frauen exhibitionistische und sexuelle Handlungen vorgenommen zu haben.

Der Beschuldigte ist teilweise geständig und befindet sich unter Ersatzmassnahmen auf freiem Fuss. Der Termin der Hauptverhandlung vor dem Richteramt von Olten-Gösgen steht noch nicht fest.

Als Strafmass für exhibitionistische Handlungen ist eine Geldstrafe von bis zu 180 Tagessätzen vorgesehen. Weil sich der Mann offenbar auch vor minderjährigen Mädchen entblösste, könnte ihm gemäss Strafgesetzbuch zusätzlich eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren drohen. (nad)

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