Er zwang Mädchen dazu, Nackt-Fotos und Sex-Videos zu schicken
Gericht verknurrt Stefan M. (31) zu Therapie

Heute stand in Solothurn Stefan M. (31) vor Gericht. Immer wieder soll er minderjährige Mädchen im Internet angeschrieben und sie beim Chatten zu Nackt-Fotos und Sex-Videos gezwungen haben. Das Gericht verurteilt ihn zu einer ambulanten therapeutischen Massnahme – oder Gefängnis.
Publiziert: 13.06.2017 um 08:25 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 05:20 Uhr
Stefan M. mit seinem Anwalt auf dem Weg zum Gericht.
Foto: Peter Gerber
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Ralph Donghi

Immer wieder landen Männer vor Gericht, weil sie junge Frauen oder gar Kinder im Internet dazu gezwungen haben, ihnen Nackt-Fotos oder Sex-Videos von sich zu schicken. Wie Stefan M.* (31). Ihm wurde heute der Prozess in Solothurn gemacht.

Stefan M. (31) muss ein Jahr in Therapie – oder hinter Gitter

Das Gericht geht vom Sachverhalt aus, welcher in der Anklageschrift geschildert ist. M. habe aus egoistischem Motiv, geplant, perfide und skrupellos gehandelt. Das Urteil: 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 12 Monate Gefängnis unbedingt! Die 12 Monate werden jedoch aufgeschoben zu Gunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme. Wenn er sich nicht darauf einlässt, muss er definitiv in den Knast - dann vielleicht sogar länger als die 12 Monate. Probezeit ist 4 Jahre. Zudem muss er zwei Opfern je 3'000 Franken Genugtuung bezahlen.

Das Gericht geht vom Sachverhalt aus, welcher in der Anklageschrift geschildert ist. M. habe aus egoistischem Motiv, geplant, perfide und skrupellos gehandelt. Das Urteil: 30 Monate Freiheitsstrafe, davon 12 Monate Gefängnis unbedingt! Die 12 Monate werden jedoch aufgeschoben zu Gunsten einer ambulanten therapeutischen Massnahme. Wenn er sich nicht darauf einlässt, muss er definitiv in den Knast - dann vielleicht sogar länger als die 12 Monate. Probezeit ist 4 Jahre. Zudem muss er zwei Opfern je 3'000 Franken Genugtuung bezahlen.

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Der arbeitslose Logistiker wird angeklagt wegen: Mehrfache Nötigung, sexuelle Nötigung, sexuelle Handlungen mit Kindern, Pornografie. Die Sex-Kontakte per Facebook-, Whatsapp- und Skype-Chat sollen alle zwischen 2012 und 2014 stattgefunden haben. Der damals 26-Jährige hat vier Opfer hinterlassen. Für seinen Handy-Terror verwendete er mehrere Fake-Profile unter falschem Namen.

«Mach einfach Porno-Video»

Die Deutsche Melis S.* (damals 16) wird von M. am 11. und 12. September 2013 per Chat bedroht. Er sagt ihr, er werde ein von ihr erhaltenes Nackfoto an alle ihre Facebook-Kontakte senden. Ausser: Sie schicke ihm weitere Bilder. Laut Chatprotokollen schreibt er ihr: «Bekomm ich was ich will, ist alles gut und du brauchst dir keine Sorgen machen.» Und weiter: «Wenn du mich blockst versende ich die Bilder sofort.» Melis schickt ihm 15 Nackt-Fotos von ihren Brüsten, ihrem Hintern und ihrem Geschlechtsteil.

M. nötigt Melis mit der gleichen Masche, ihm auch noch ein Video zu schicken, auf dem sie sich selber befriedigt. Er schreibt ihr: «Mach einfach Porno-Video.» Und er droht gar: «Wenns nicht gut ist, musst du nochmal.» Melis S. fragt ihn: «und wenn ich es nicht mach!?» Seine Antwort: «Paar Bilder senden.» Sie macht weitere 36 Fotos und das Video.

Laut Anklage wurde sie «unter psychischen Druck» gesetzt. Am 16. September 2013 verlangt M. von Melis zudem, ihm Kontakte von anderen Mädchen zu schicken. Sie schickt ihm vier.

Bild seines Penis verschickt

Mit Larissa E.* (damals 13) hatte M. vom 2. bis 7. Oktober 2013 digitalen Kontakt. Auch von ihr kriegt er mit der selben Drohung Nacktfotos. Er schickt ihr auch noch ein Bild seines erigierten Penis. Laut Anklage hat M. «vorsätzlich» gehandelt.

Jennifer S.* (damals 15) wird am 27. November und 11. Dezember 2013 von M. angeschrieben. Er hatte von ihr schon im 2012 zirka 15 Nacktbilder und zwei Videos erhalten. Nun will M. mehr Material. Er setzt sie unter Druck, schreibt: «Hab keine Geduld mehr!!!!» Und: «Wenn ich nicht in den nächsten 3 Minuten was krieg, dann versende ich sie.» Und er macht noch mehr Druck: «Zeit läuft.» Sie gibt nicht nach.

Auch Sina S.* (damals 17) geht nicht auf M. ein. Ihr drohte M. am 17. Februar 2014 gar damit, dass er ihr einen Virus auf ihr Handy schicken würde.

Er bereut seine Taten – ist aber noch immer auf Facebook

Vor Gericht zeigt sich Stefan M. am Dienstag reuig: «Ich habe einen Seich gemacht, es tut mir leid. Wenn ich könnte, würde ich es rückgängig machen.» Und er verspricht zwar, dass er sich gebessert habe. Trotzdem weigert er sich aber eine Therapie anzutreten – und: er ist nach wie vor auf Facebook angemeldet. Leute schreibe er aber keine mehr an.

Weitere Aussagen will er vor Gericht nicht mehr machen, er verweist auf seine Aussagen, die er bei der Staatsanwaltschaft getätigt habe.

Die Staatsanwältin will Stefan M. für seinen Chat-Terror im Knast sehen. Sie fordert 3 Jahre Gefängnis unbedingt! Denn Stefan M. ist bereits wegen ähnlicher Delikte vorbestraft. Dafür kriegt er noch eine Strafe von 5600 Franken. Kann er diese nicht zahlen, muss er in den Knast.

* Namen der Redaktion bekannt

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