Tötungsdelikt am Bruggerberg
Staatsanwaltschaft erhebt Mord-Anklage gegen Pascal K. (22)

Im April 2019 schloss Pascal K. (22) seinen Freund Linus A. (†24) in einer Höhle ein. Nun soll er für das Tötungsdelikt für 16 Jahre hinter Gitter.
Publiziert: 25.01.2022 um 10:09 Uhr
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Aktualisiert: 25.01.2022 um 10:40 Uhr

Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach hat im Zusammenhang mit dem Leichenfund am Bruggerberg vom April 2020 gegen Pascal K.* (22) Anklage unter anderem wegen Mordes und versuchten Mordes erhoben. Die Anklage ist am Bezirksgericht Brugg hängig.

Konkret wirft die Staatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, seinen Freund Linus A.** (†24) am 7. April 2019 unter dem Vorwand einer Mutprobe in einer Höhle am Bruggerberg eingesperrt und den Höhleneingang verschüttet zu haben. In der Folge verstarb das hilflose Opfer an Unterkühlung und wurde erst knapp ein Jahr später zufällig von Passanten gefunden.

«Besonders grausam»

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, den Tod des jungen Mannes aus niedrigen Beweggründen absichtlich herbeigeführt und dabei besonders grausam gehandelt zu haben, weshalb sie Anklage wegen Mordes erhoben hat.

Pascal K. (22) soll für 16 Jahre hinter Gitter.
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Weiter lautet der Anklagevorwurf, dass der Beschuldigte bereits am 31. März 2019, anlässlich einer gemeinsamen Wanderung im Tessin, einen Mordversuch auf das spätere Opfer verübt haben soll. Konkret soll der Beschuldigte den jungen Zürcher auf einem Berggrat in Tötungsabsicht so geschubst haben, dass er einen Steilhang hinunterstürzte und nur durch Glück mit leichten Verletzungen überlebte.

Langjährige Freiheitsstrafe beantragt

Pascal K. hat die Tat bereits gestanden. Seinen Eltern schrieb er in einem Brief aus dem Knast, in dem er die Tat gestand. Zum weiteren Aussageverhalten und zum detaillierten Motiv äussert sich die Staatsanwaltschaft erst anlässlich der Hauptverhandlung.

Dem Beschuldigten werden zudem minderschwere Delikte, namentlich mehrfacher, teilweise versuchter, Diebstahl und Hausfriedensbruch vorgeworfen.

Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 4 Monaten sowie die Anordnung einer stationären Massnahme für den Beschuldigten. Es gilt die Unschuldsvermutung. (zis)

* Name bekannt
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