Triumph für Hells Angels, Pleite für Staatsanwalt
Keine Strafe nach Schlacht von Ehrendingen

Es tönte hochdramatisch. Rund 100 Hells Angels hätten vor dem Clublokal des Outlaw-Clubs in Ehrendingen eine Massenschlägerei angezettelt, meldete die Aargauer Kantonspolizei. Ohne Vorwarnung hätten sie mit Steinen und Holzlatten auf parkierte Autos eingeschlagen.
Publiziert: 15.10.2016 um 13:46 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2018 um 22:35 Uhr
Kuttenträger: Die Hells Angels haben auch in der Schweiz einen Ableger.
Foto: DUKAS
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Viktor Dammann

Die Meldung der Kantonspolizei Aargau klang dramatisch: «Rund hundert Hells Angels zettelten am Samstag, dem 12. Juni 2010 vor dem Clublokal der Outlaws in Ehrendingen AG eine Massenschlägerei an.» Mit Steinen und Holzlatten sollen sie auf parkierte Autos eingeschlagen haben. Auch Schusswaffen seien im Spiel gewesen: In einem WC-Häuschen steckten zwei Kugeln.

Jetzt, über sechs Jahre nach der Schlacht von Ehrendingen, lösen sich die Vorwürfe von Polizei und Staatsanwaltschaft mehr oder minder in Luft auf. 

Unbestritten ist: Es waren viele Männer vor Ort. Und am Schluss bot sich ein Bild der Verwüstung. Die Polizei nahm drei Personen fest. Insgesamt 36 verurteilte die Staatsanwaltschaft wegen Landfriedensbruch zu Geldstrafen. 19, sieben davon Hells Angels, rekurrierten gegen den Strafbefehl. Mit Erfolg. Das Bezirksgericht Baden AG sprach nun alle frei.

Entschädigung von 200 Franken pro Tag

Laut Urteilsbegründung kann «nicht gesagt werden, dass der ganze Konvoi von einer bedrohlichen, friedensstörenden Grundstimmung getragen wurde». Mit der gleichen Begründung sprach das Bezirksgericht auch die drei Festgenommen frei – alle drei keine Hells-Members – und sprach ihnen eine Entschädigung von 200 Franken pro Tag für die fünf Tage U-Haft zu.

Die Beschuldigten, darunter Hemi, der Präsident der Zürcher Hells Angels, hatten geltend gemacht, überhaupt nicht in Ehrendingen gewesen zu sein. Laut Urteil wurden sie aufgrund fotografierter Nummernschilder verurteilt oder weil man sie auf Fotos erkannt haben will. «Bei einigen wird im Strafbefehl ohne weitere Begründung behauptet, sie seien vor Ort gewesen», rügte das Gericht. Dabei sei es bekannterweise bei Bikern gang und gäbe, sich untereinander die Motorräder auszuleihen.

Sieben von acht Hells sind also fein raus. «Nur ein auswärtiges Mitglied hatte den Strafbefehl akzeptiert», sagt Anwalt ­Valentin Landmann, der Hells-Präsident Hemi vertreten hat. «Wie alle anderen, wäre auch er mit Sicherheit freigesprochen worden.» Landmann ist zufrieden: «Das Gericht hat erkannt, dass man als Biker nicht bei jedem Ausflug damit rechnen muss, dass etwas gewalttätig eskaliert.» Ein Rätsel ist ihm, wie die Kantonspolizei damals auf hundert Hells Angels kam. 

Bis heute nicht aufgeklärt ist auch die Urheberschaft der Sachbeschädigung.

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