Vierfachmord von Rupperswil AG
Thomas N. kommt im März 2018 vor Gericht

Die Bluttat von Rupperswil wird am 13. März 2018 vor Gericht verhandelt. Der Prozess ist auf vier Tage angelegt.
Publiziert: 28.09.2017 um 10:10 Uhr
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Aktualisiert: 12.09.2018 um 12:55 Uhr
War jahrelang Trainer im lokalen Fussballclub: Thomas N. ist nun des Vierfachmordes angeklagt.
Foto: zvg

Die Tat schockte im Dezember 2015 die Schweiz: Carla Schauer (†48), ihre beiden Söhne Davin (†13) und Dion (†19) sowie dessen Freundin Simona F. (†21) wurden in ihrem Haus brutal ermordet und ihre Leichen angezündet.

Nun ist der Gerichtstermin bekannt: Am 13. März 2018 wird Thomas N.* der Prozess gemacht. Die Verhandlung dauert voraussichtlich vier Tage, wie die Gerichte des Kantons Aargau mitteilen.

Die Staatsanwaltschaft Lenzburg klagt Thomas N. wegen mehrfachen Mordes, mehrfacher räuberischer Erpressung, mehrfacher Geiselnahme, mehrfacher sexueller Handlungen mit einem Kind, mehrfache sexuelle Nötigung und Brandstiftung an.

Lange hatte die Polizei nach ihm gefahndet, ihn im Mai 2016 aber in einem Kaffee in Aarau erwischt. Bei ihm zu Hause fand sie einen Rucksack mit Utensilien für eine weitere Geiselnahme. Der heute 34-Jährige legte nach seiner Festnahme ein umfassendes Geständnis ab.

Tatwaffe entsorgte er in einem Abfalleimer

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Thomas N. alleine gehandelt hat. Es gebe keine Hinweise darauf, dass eine Drittperson in die Tat involviert war, oder auch nur davon wusste. Die Tatwaffe, ein Küchenmesser, wurde nie gefunden. Laut dem 34-Jährigen wickelte er nach der Tat das Messer in Geschenkpapier und entsorgte es in einem Abfalleimer in Aarau.

Ebenfalls Anklage erhoben hat die Staatsanwaltschaft wegen mehrfacher Pornografie: Die Untersuchungsbehörden konnten auf den diversen beschlagnahmten elektronischen Geräten des Beschuldigten umfangreiches kinderpornografisches Material sicherstellen, das er zuvor aus dem Internet heruntergeladen hatte.

Soll nie zuvor ein Kind missbraucht haben 

Wieviel Material er bei sich auf dem Computer hortete, gibt die Sprecherin der Staatsanwaltschaft nicht bekannt. Offenbar gab sich Thomas N. vor der Bluttat aber nie seinen Fantasien hin: Nichts deute darauf hin, dass er sich jemals in sexueller Absicht einem Kind genähert hat.

Der 34-Jährige befindet sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug. Welche Strafe die Staatsanwaltschaft vor Gericht verlangen wird, gibt sie noch nicht bekannt. Die Anklage ist nun beim Bezirksgericht Lenzburg hängig. (neo)

*Name der Redaktion bekannt 

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