Weil Gericht Frist verpasste
Aargauer Pädophiler kommt früher aus dem Knast

Das Bezirksgericht Baden steht in der Kritik. Weil das schriftliche Urteil in einem Prozess gegen einen Pädophilen zu lange dauerte, kommt der Mann nun früher aus dem Gefängnis.
Publiziert: 07.05.2021 um 08:35 Uhr

Der Prozess fand bereits im April 2018 statt. Damals verurteilte das Bezirksgericht Baden einen Mann wegen mehrfacher sexueller Nötigung und sexuellen Handlungen mit Kindern. Das Urteil: Fünf Jahre Knast plus eine ambulante Therapie.

Denn für die schriftliche Begründung des Urteils brauchte das Bezirksgericht lange. Über ein Jahr. Und genau deswegen verkürzt sich nun die Strafe des Pädophilen. Er legte Beschwerde ein – und bekam Recht.

Das Bundesgericht entschied am Dienstag, dass der Verurteilte zu lange auf das schriftliche Urteil warten musste. Maximal 90 Tage dürfen zwischen Urteil und schriftlicher Begründung liegen. Daher reduzierte das Bundesgericht die Freiheitsstrafe für den Pädophilen um zwei Monate, wie das «Badener Tagblatt» berichtet.

Das Bezirksgericht Baden verurteilte einen Pädophilen, benötigte danach aber mehr als ein Jahr für die schriftliche Begründung des Urteils. Das Bundesgericht reduzierte deshalb die Freiheitsstrafe des um zwei Monate.
Foto: Blick
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Bezirksgericht schon mal gerügt

Eine Ohrfeige für das Aargauer Bezirksgericht – nicht die Erste. Bereits vor dem Bundesgerichts-Urteil rügte das Aargauer Obergericht die verzögerte schriftliche Begründung. Dass im konkreten Fall mehr als ein Jahr vergangen sei, könne man nicht nachvollziehen. Damals wurde die Strafe aber nicht reduziert. Schliesslich sei der Verurteilte über das Urteil und Strafmass informiert gewesen.

Am Bezirksgericht Baden mahlen die Mühlen offenbar öfters besonders langsam. Bereits 2017 musste sich das Bundesgericht mit einem Fall des Bezirksgerichts befassen. Damals lagen elf Monate zwischen Urteil und schriftlicher Begründung. Das Strafmass wurde aber nicht reduziert. Anders beim aktuellen Fall. Der verurteilte Pädophile muss nun zwei Monate weniger im Knast sitzen. (jmh)

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