Nach Aufruf zur Dienstverweigerung
Gericht spricht drei Klimaaktivisten frei

Das Bundesstrafgericht hat drei Klimaaktivisten vom Vorwurf der Aufforderung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten freigesprochen. Die Westschweizer riefen im Internet dazu auf, keinen Militärdienst zu leisten oder die Ersatzabgabe nicht zu bezahlen.
Publiziert: 27.07.2023 um 14:19 Uhr
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Aktualisiert: 27.07.2023 um 14:42 Uhr

Drei Westschweizer riefen im Internet dazu auf, keinen Militärdienst zu leisten oder die Ersatzabgabe nicht zu bezahlen. Jetzt hat das Bundesstrafgericht die Klimaaktivisten vom Vorwurf der Aufforderung zur Verletzung militärischer Dienstpflichten freigesprochen.

Die drei Aktivisten hatten einen Artikel mit dem Titel «L’Armée, je boycotte» («Die Armee boykottiere ich») im Internet veröffentlicht. Sie sei «umweltschädlich, nationalistisch und teuer». Der Brief gelangte zusätzlich an den Bundesrat, das Verteidigungsdepartement und die Armeespitze, schreibt der «Tages-Anzeiger»

Bundesrätin musste Untersuchungen bewilligen

Die Bundesanwaltschaft argumentierte, es sei eine Aufforderung zur Verletzung von militärischen Dienstpflichten und verurteilte die heute zwischen 22 und 33 Jahre alten Männer im Dezember 2022 zu bedingten Geldstrafen von 50 beziehungsweise 60 Tagessätzen. Zudem wurden ihnen Bussen zwischen 300 und 500 Franken auferlegt.

Drei Klimaaktivisten riefen dazu auf, keinen Militärdienst zu leisten oder die Ersatzabgabe nicht zu bezahlen.
Foto: Keystone
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Davor sorgte auch die Untersuchung für Aufsehen: Die Bundesanwaltschaft reagierte erst ein Jahr, nachdem der Text verfasst wurde. Gemäss «Tages-Anzeiger» hatte der SVP-Nationalrat Jean-Luc Addor (59) Anzeige erstattet. Um überhaupt ermitteln zu können, musste aber Bundesrätin Karin Keller-Sutter (59) die Erlaubnis erteilen.

Meinungsfreiheit höher zu werten

Die Klimaaktivisten legten gegen die Busse Beschwerde ein und bekamen jetzt Recht. Das Bundesgericht entschied, dass die Meinungsfreiheit der Männer höher zu werten sei. Eine Verurteilung wäre unverhältnismässig. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hätte in ähnlichen Fällen ebenfalls so geurteilt.

Dazu befand das Gericht aber, dass die Beschuldigten keine «seelische Unbill» erlitten hatten und dass eine durchgeführte Hausdurchsuchung rechtmässig waren.

Die Kosten des Verfahrens in der Höhe von 11'500 Franken werden dem Bund auferlegt, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten Dispositiv der Strafkammer des Bundesstrafgerichts hervorgeht. Zudem werden den drei Angeklagten ihre im Rahmen des Verfahrens getätigten Ausgaben von über 38'000 Franken vergütet. Das Urteil der Strafkammer ist noch nicht rechtskräftig und kann an die Berufungskammer des Bundesstrafgerichts weitergezogen werden. (bro/SDA)

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