Tüechli-Besetzer stürmen leere Liegen auf Teneriffa
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Absurde Szenen in Tiktok-Video:Tüechli-Besetzer stürmen leere Liegen auf Teneriffa

Nach Video von Ferien-Irrsinn auf Teneriffa
Darf ich den Liegestuhl mit einem Tüechli besetzen?

Es ist ein kurioses Phänomen: Früh am Morgen werden die Liegestühle am Pool mit Handtüchern reserviert. Aber ist das überhaupt erlaubt, oder kann man die Tüechli einfach wieder wegnehmen. Ein Rechtsexperte erklärt.
Publiziert: 18.07.2022 um 18:17 Uhr
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Aktualisiert: 19.07.2022 um 15:15 Uhr
Sven Ziegler

Kurz nach der Öffnung des Pools stürmen in einer Hotelanlage auf der spanischen Ferieninsel Teneriffa Touristen zu den Liegestühlen. Mit Handtüchern reservieren sie die beliebten Liegeplätze. Das Video des Ferien-Irrsinns ging vergangene Woche viral.

Doch ist das überhaupt erlaubt? Rechtsanwalt Kevin Kleger (37) von der Advokatur Rosenberg in St. Gallen sagt, in der Schweiz gebe es keine einheitliche Regelung oder gar ein Gesetz zur Reservation von Liegestühlen.

Auch ein Gerichtsurteil mit einem Grundsatzurteil gebe es seines Wissens nach nicht. «Es ist aber so, dass man im Hotel für die Mitbenützung der Infrastruktur bezahlt. Diese darf von allen Gästen mitbenützt werden.» Eine mit einem Handtuch reservierte Hotelliege, die aber nicht genutzt werde, falle rechtlich wohl unter den «übermässigen Gebrauch einer Mietsache» und verhalte damit rechtlich wohl eher nicht. «Klar geregelt ist es aber nicht», sagt Kleger.

Dutzende Menschen rennen in Teneriffa zur Poolanlage, um einen Liegestuhl zu reservieren.
Foto: Screenshot Video
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Leere Liege heisst nicht gleich freie Liege

Damit es gar nicht erst zum Streit am Pool kommt, haben viele Hotels bereits reagiert und dem Tüechli-Phänomen den Riegel geschoben. Liegestühle reservieren mithilfe eines Handtuchs ist vielerorts nicht erlaubt. Eine andere Lösung: Hotel-Mitarbeiter entfernen die Tüechli auf den Liegen nach einer gewissen Zeit.

«Das ist erlaubt, denn solche Regelungen können im Hausrecht festgehalten werden», sagt Rechtsanwalt Kleger. Weil alle Hotelgäste für die Infrastruktur bezahlen würden, dürften auch alle die Infrastruktur nutzen.

Wer an einem Pool keinen freien Liegestuhl mehr entdecke, dürfe auch reservierte Liegestühle freiräumen, sagt Kleger. «Schwierig wird es aber, wenn jemand nur kurz baden geht und in dieser Zeit sein Liegestuhl freigeräumt wird. Es lohnt sich also, mit gesundem Menschenverstand zu agieren.»

In der Schweiz gibt es nur wenig Liegen-Besetzer

Rechtlich würden in allen Ländern verschiedene Bestimmungen gelten, zudem sei auch das Hotelrecht anwendbar. «Bei einem Rechtsstreit – der aber vermutlich nie aufkommen wird – gilt dann das Recht des jeweiligen Landes.»

Der Schweizer Branchenverband Hotelleriesuisse sagt, das Phänomen der Liegestuhl-Reservation kenne man in der Schweiz «wenig bis gar nicht». Das Problem betreffe vor allem Hotels im Ausland, etwa am Meer.

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