Nachfolge von Bundesanwalt Lauber
Kommission empfiehlt Dreierspitze

Bringt ein «Triumvirat» die Lösung? So schlägt es die Geschäftsprüfungskommission vor. Die Wahl des Bundesanwalts durch das Parlament hinterfragt sie nicht.
Publiziert: 04.07.2021 um 15:29 Uhr
Reza Rafi

Die Suche nach einem neuen Bundesanwalt verkommt zur Castingshow: Nach den unrühmlichen Abgängen von Michael Lauber (2020) und Erwin Beyeler (2011) sucht die Gerichtskommission unter Vorsitz von FDP-Ständerat Andrea Caroni seit Monaten nach einem mehrheitsfähigen Nachfolger – bisher vergeblich.

Dabei ignoriert das Parlament eine grundlegende Systemfrage: die Wahl des obersten Strafverfolgers durch die Bundesversammlung. Kritiker aus dem gesamten politischen Spektrum halten dieses Verfahren für eine mögliche Ursache des Problems – unter ihnen FDP-Nationalrat Christian Lüscher und SVP-Nationalrat Alfred Heer. SP-Ständerat Daniel Jositsch stellte in einem Postulat die Bundesanwaltschaft sogar gleich ganz in Frage. Doch die Legislative denkt nicht daran, den Hebel an dieser Stelle anzusetzen.

Neuer Wahlmodus vorgeschlagen

Letzte Woche hat sich die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Parlaments über die Angelegenheit gebeugt. Anlass war ein Bericht der zuständigen Subkommission vom 22. Juni über das Verhältnis zwischen der Bundesanwaltschaft und ihrer Aufsicht. Die Untersuchung des Gremiums unter der Leitung von SP-Ständerat Hans Stöckli war nach dem Debakel der Fifa-Ermittlungen beschlossen worden.

Bundesanwalt Lauber trat 2020 ab.
Foto: keystone-sda.ch
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Im dritten Kapitel des 39-seitigen Berichts geht es um denkbare Reformen bei der Ernennung des Bundesanwalts. Zum strittigen Wahlmechanismus heisst es allerdings lapidar: «Die Gutachter erachten die erstmalige Wahl des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin durch die Bundesversammlung als angemessen.»

Stattdessen schlägt die GPK vor, die Leitungsposition der Strafverfolgungsbehörde künftig nicht mehr für eine begrenzte Amtszeit mit anschliessender Wiederwahl zu besetzen, sondern für eine einmalige, befristete oder unbefristete Zeitspanne. Das Wiederwahlprozedere mit Michael Laubers Schaulaufen bleibt bei den Volksvertretern in unguter Erinnerung.

Drei gleichberechtigte Bundesanwälte

Als Hauptproblem machen die Autoren des GPK-Berichts die «monokratische Struktur» der Behörde aus, also die Fokussierung auf eine Person an ihrer Spitze. Tatsächlich ist die Rolle des Bundesanwalts, wie das Beispiel Lauber zeigte, ausserordentlich exponiert. Der Amtsinhaber braucht also nicht nur Kompetenz, sondern auch ein dickes Fell.

Als mögliche Lösung schlägt der Bericht ein «Triumviratmodell» vor, mit drei gleichberechtigten obersten Bundesanwälten an der Spitze. Dies könnte im Rotationssystem umgesetzt werden, im Kollegialmodell oder – was die Absender favorisieren – durch eine Aufteilung nach Ressorts. Letzteres erscheint den Geschäftsprüfern in ihrem Vorschlag als «am besten geeignet».

Stöckli und Co. hatten mit ihren Ansätzen in der Kommission Erfolg. Gegen sie stimmte lediglich, wie SonntagsBlick erfuhr, der Zürcher Alfred Heer. Der SVP-Mann hatte in der Vergangenheit mehrere Vorstösse für ein verändertes Ernennungsverfahren eingereicht.

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