«Nur Zeichnungen» gilt nicht
Zürcher (31) wegen übler Manga-Pornos verurteilt

Ein 31-Jähriger konsumiert in Zürich Comic-Pornos mit verbotenen Handlungen. Das kommt ihn jetzt teuer zu stehen.
Publiziert: 30.01.2021 um 13:53 Uhr
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Aktualisiert: 10.02.2021 um 08:52 Uhr

Übergrosse Brüste, knapp bekleidete Mädchen, Sex mit Hunden und anderen Tieren: Unter dem Begriff «Hentai» kursieren auf bekannten Pornoseiten seit Jahren solche Videos im japanischen Manga-Stil.

Allerdings: Auch wenn die Bilder nur gezeichnet sind – verboten sind sie unter Umständen trotzdem. Das musste am Freitag ein 31-jähriger Zürcher vor Gericht erfahren. Als die Polizei vor einem knappen Jahr seinen Laptop und sein Handy durchsucht hatte, war sie auf über 2000 pornografische Bilder und Videos im Comic-Stil gestossen.

Die Polizei fand «Bilder von Gliedern und Händen von erwachsenen Personen, welche Kleinkinder penetrierten, Mädchen, welche Oralverkehr an Männern vornahmen, sowie Wölfe und Hunde, die Geschlechts- oder Oralverkehr mit Mädchen hatten», heisst es in der Anklageschrift, wie der «Tages-Anzeiger» berichtet.

Der Konsum von Hentai-Pornos kann teuer werden.
Foto: zVg
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Zwei Tage im Knast verbracht

Nebst diversen Comics findet die Polizei aber auch «mindestens sieben» reale Darstellungen, von nackten Kindern oder Sex mit Kindern und Tieren. Das meiste davon tauschte der junge Mann in einem Chat mit einem Kollegen aus. Die Polizei zögert nicht lange: Der Mann wird verhaftet und von der Staatsanwaltschaft befragt. Zwei Tage verbringt er im Knast.

Zwar beteuert der Mann vor dem Bezirksgericht, es seien «ja nur Zeichnungen», die er zu diesem Zeitpunkt «schön» gefunden habe. Allerdings gilt in der Schweiz neu, dass auch Comics mit verbotenen Handlungen strafrechtlich relevant sind – etwa Sex mit Tieren oder Kindern. Dafür reiche ein Bild auf WhatsApp, so Digitalanwalt Martin Steiger gegenüber dem «Tages-Anzeiger»

Scham beim Verurteilten

Den Labormediziner kommt der Konsum der Manga-Pornos daher teuer zu stehen: Fast 18'000 Franken muss er berappen, 2000 Franken davon unbedingt. Die Begründung des Richters: «Comics sind Pornografie, auch wenn keine echten Kinder dort auftauchen.»

Der Verurteilte schämt sich. Er habe sich nicht viel überlegt: «Ich war so blöd. Es tut mir alles leid.» (zis)

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