Oberaufsicht
Nachrichtendienst wird über mehr Grenzübertritte informiert

Bürger aus immer mehr Staaten werden bei einer Einreise in die Schweiz automatisch dem Nachrichtendienst gemeldet. Das geht aus dem Jahresbericht der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) hervor.
Publiziert: 31.01.2017 um 11:15 Uhr
|
Aktualisiert: 28.09.2018 um 20:48 Uhr
Wer aus bestimmten Staaten in die Schweiz einreist, wird automatisch dem Nachrichtendienst gemeldet. Das betrifft immer mehr Personen. Der Bundesrat hat die Anzahl der Staaten verdoppelt. (Symbolbild)
Foto: KEYSTONE/SALVATORE DI NOLFI

Der Bundesrat habe die Anzahl der Staaten auf der betreffenden Liste letztes Jahr verdoppelt, schreibt die GPDel im am Dienstag veröffentlichten Bericht. Er habe dies vor allem mit der erhöhten Terrorismusbedrohung begründet.

Personen aus den betroffenen Staaten werden beim Grenzübertritt mit dem präventiven Fahndungsprogramm «Fotopass» erfasst. Vor einigen Jahren hatte die GPDel, welche die parlamentarische Oberaufsicht über den Nachrichtendienst (NDB) ausübt, das Programm grundsätzlich in Frage gestellt. Sie empfahl damals, es einzustellen.

Inzwischen wurde das System revidiert. Seit Ende 2015 fliessen die Daten, die an der Grenze erfasst werden, automatisch in eine Datenbank. Dank des neuen Systems hätten im ersten Halbjahr zehnmal so viele Grenzübertritte erfasst werden können wie der Nachrichtendienst vorher jährlich registriert habe, schreibt die GPDel.

Der Nachrichtendienst erhält auch Flugpassagier-Daten über das Staatssekretariat für Migration (SEM), das die Fluggesellschaften für Flüge aus bestimmten Staaten zur Meldung der Daten verpflichtet. Der NDB ersuchte das SEM im vergangenen Jahr darum, weitere Abgangsflughäfen auf die Liste aufzunehmen.

Das SEM stellte sich aber auf den Standpunkt, die Erhebung der Daten sei ein Instrument zur Bekämpfung der illegalen Migration. Es sei nicht befugt, die Meldepflicht einzig auf Grund nachrichtendienstlicher Bedürfnisse auf neue Flugstrecken auszudehnen. Das Gesetz sehe weder eine Nutzung der Daten durch den Nachrichtendienst noch ein Antragsrecht des NDB vor.

Die GPDel befasste sich weiter mit Erlassen und völkerrechtlichen Verträgen, die aus Gründen der inneren und äusseren Sicherheit nicht publiziert werden. Im vergangenen Jahr informierte die Bundeskanzlei die GPDel, dass das Bundesamt für Rüstung armasuisse nicht in der Lage sei, die relevanten Verträge im Bereich Rüstungskooperation zu nennen.

Bereits im Vorjahr hatten die Geschäftsprüfungskommissionen darauf hingewiesen, dass armasuisse die Vereinbarungen im Rüstungsbereich nicht publiziere und auch intern keinen Überblick über diese Abkommen habe. Vom NDB erhielt die Bundeskanzlei keine Angaben dazu. Dieser habe eine Mitwirkung abgelehnt, heisst es im im Bericht.

Die GPDel kritisiert wegen geheimer Verträge aber auch den Bundesrat. Sie halte es für notwendig, dass dieser jederzeit über solche Verpflichtungen Bescheid wisse, schreibt sie. Der Bundesrat hatte 2002 angekündigt, dass er künftig in geeigneter Form über die geheimen Abkommen informieren werde.

Eine solche Praxis, die auch für Vereinbarungen mit ausländischen Nachrichtendiensten gelten sollte, habe sich jedoch nie herausgebildet, schreibt die GPDel. Sie hat den Bundesrat nun gebeten, ihr eine vollständige Liste aller vertraulichen und geheimen Abkommen zukommen zu lassen, die aktuell in Kraft sind.

Dem Bericht ist ferner zu entnehmen, dass in der Datenbank ISIS des NDB seit vergangenem Frühjahr die Freitextsuche möglich ist. Damit gelten neu nicht mehr für alle Personeninformationen dieselben Auflagen zur Qualitätssicherung.

Die Pflicht, die Daten einer Person regelmässig zu überprüfen, gilt laut der GPDel nur für Personen, die über eine Datenbankabfrage gefunden werden können, nicht aber für Personen, deren Informationen lediglich über eine Freitextsuche zugänglich sind.

Im Hinblick auf die Umsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes macht sich die GPDel mit den neuen technischen Möglichkeiten des NDB vertraut, beispielsweise mit dem Eindringen in Computersysteme. Dazu habe der Cyber-Spionageangriff auf die RUAG wertvollen Anschauungsunterricht geboten, hält sie fest.

Der RUAG-Angriff beschäftigt auch die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) der eidgenössischen Räte. Diese halten in ihrem Jahresbericht fest, dass die Massnahmen, die der Bundesrat nach dem Angriff eingeleitet hatte, erst teilweise umgesetzt worden seien. Die zuständige Subkommission will sich im laufenden Jahr erneut informieren lassen und sich mit dem Bericht über das Schadenspotenzial des Spionageangriffs befassen.

Weiter werden die GPK im laufenden Jahr einen Bericht zu den Auswirkungen von Freihandelsabkommen veröffentlichen. Auch die Ergebnisse von Inspektionen zur Administrativhaft im Asylbereich und zur Beteiligung des Bundes an Wirtschaftssanktionen sind für 2017 zu erwarten.

Fehler gefunden? Jetzt melden