THC-Bonbons aus dem Ausland
Mann wegen Bestellung von Edibles angezeigt

Edibles sind in der Schweiz illegal. Diese Lektion muss ein Mann aus dem Kanton Glarus nun lernen. Er wird für die Bestellung der THC-Bonbons angezeigt.
Publiziert: 10.04.2024 um 12:47 Uhr
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Aktualisiert: 10.04.2024 um 13:58 Uhr

Sie sind bunt, sehen aus wie handelsübliche Bonbons, enthalten jedoch den aktiven Cannabis-Wirkstoff THC in hoher Konzentration: Sogenannte «Edibles». Diese sind in der Schweiz illegal.

Kürzlich konnte die Kriminalpolizei der Kantonspolizei Glarus ein Ermittlungsverfahren gegen einen im Kanton Glarus wohnhaften Schweizer (49) abschliessen. Ihm werden die versuchte Einfuhr grösserer Mengen von verbotenen Edibles, THC-Vapes, rauchfertigen THC-Joints, THC-Marihuana sowie Psilocybin-Schokolade vorgeworfen. Nach umfangreichen Ermittlungen wurde bei der Staats- und Jugendanwaltschaft des Kantons Glarus Strafanzeige eingereicht.

Die verbotenen Substanzen konnten Ende 2023 bei der Einfuhr in die Schweiz durch Angehörige des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) sichergestellt und der Kantonspolizei Glarus weitergeleitet werden. Die sichergestellten Betäubungsmittel haben einen Wert von mehreren Tausend Franken.

Diese Sachen wurden sichergestellt.
Foto: Kantonspolizei Glarus

THC-Süssigkeiten können Psychose auslösen

Die Brisanz in dieser Postlieferung liegt einerseits in der Menge, andererseits aber auch in der Potenz der enthaltenen Substanzen (Wirkstoffgehalt). Die Wirkung eines einzigen Gummi-Bonbons mit THC ist deutlich höher als diejenige eines Joints. Die Symptome oder Empfindungen treten erheblich später auf, als wenn Cannabis geraucht wird. Der Konsum von derart potenten THC-Süssigkeiten kann zu psychotischen Zuständen führen.

Die Kantonspolizei Glarus weist in einer Mitteilung darauf hin, dass bei Internet-Bestellungen aus dem Ausland der Schweizer Gesetzgebung Beachtung geschenkt werden muss. So unterliegen im Ausland womöglich legale Substanzen bei der Einfuhr in die Schweiz dem Betäubungsmittelgesetz (BetmG) und werden bei entsprechender Widerrechtlichkeit auch zur Anzeige gebracht. (nad)

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