Prozess im Fall Hefenhofen kann endlich kommen
Bundesgericht schmettert Klage von Quälbauer Ulrich K. (53) ab

Dem Prozess gegen den bekanntesten Tierquäler der Schweiz steht nichts mehr im Weg. Das Bundesgericht weist eine letzte Beschwerde von Ulrich K. aus Hefenhofen TG als «unbegründet» ab. Der Weg zur Anklage ist trotzdem noch blockiert.
Publiziert: 02.12.2021 um 13:55 Uhr
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Aktualisiert: 02.12.2021 um 16:58 Uhr
Marco Latzer

Innerhalb von wenigen Wochen, so kündigte es die Thurgauer Staatsanwaltschaft an, sollte Anklage gegen Quälbauer Ulrich K.* (53) aus Hefenhofen TG erhoben werden. Das war im Sommer 2020. Passiert ist seither: nichts (Blick berichtete). Denn der bekannteste Tierquäler der Schweiz zog noch einmal bis vor Bundesgericht und legte damit seinen Fall zumindest vorübergehend auf Eis.

Der Grund: Der skandalumwitterte Pferdezüchter bestand darauf, zusammen mit drei Verantwortlichen des Thurgauer Veterinäramts auf der Anklagebank zu sitzen. Denn gegen den frühpensionierten Kantonstierarzt Paul Witzig (66) und zwei seiner Mitarbeiter wird wegen Amtsmissbrauchs und Gehilfenschaft zur Tierquälerei im Fall Hefenhofen ebenfalls ermittelt. Die Staatsanwaltschaft bestand ihrerseits auf getrennte Verfahren, was K. durch alle Instanzen zu bekämpfen versuchte.

Bundesrichter haben mit Verfahrenstrennung kein Problem

Jetzt haben die Richter in Lausanne entschieden – und das Anliegen von Ulrich K. vollumfänglich abgeschmettert. Es darf damit separat verhandelt werden. «Die Beschwerde erweist sich (...) insgesamt als unbegründet», so das Bundesgericht.

Darf keine Tiere mehr halten: Bauer Ulrich K.
Foto: Tele Top
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Denn der Thurgauer Landwirt tritt im Verfahren gegen Witzig selbst als Privatkläger auf und kann daher seine Interessen ohnehin einbringen. Zudem bestehe «grundsätzlich keine Gefahr sich widersprechender Urteile, auch wenn zwischen diesen Vorwürfen ein gewisser Zusammenhang besteht», wie es im Urteil heisst.

Der Beschuldigte, der seit der Hofräumung im Jahr 2017 keine Tiere mehr halten darf, wird sich voraussichtlich wegen eines ganzen Katalogs an Delikten verantworten müssen. Da K. einschlägig vorbestraft ist, steht für ihn gar eine mehrjährige Haftstrafe im Raum.

Ulrich K. prozessiert schon wieder!

Doch der Weg zur Anklage ist damit immer noch nicht frei! Wie die Staatsanwaltschaft Thurgau gegenüber Blick mitteilt, sei zwischenzeitlich eine weitere Beschwerde von Ulrich K. eingegangen. Der Züchter habe einen Beweisergänzungsantrag gestellt, wonach Akten aus dem Verfahren Witzig in sein eigenes überführt werden sollen.

Da die Staatsanwaltschaft dies ablehnt, liegt der Fall nun wieder beim Obergericht – und könnte schlimmstenfalls wieder vor Bundesgericht enden. «Wir wären eigentlich froh, wenn wir endlich abschliessen könnten», sagt Marco Breu, Mediensprecher der Thurgauer Staatsanwaltschaft.

Trotz Schockbildern kein Prozess

Obwohl die Bilder von abgemagerten und qualvoll verendeten Pferden im Sommer 2017 die ganze Schweiz schockierten, können die Ermittlungen weiterhin nicht zu einem Abschluss gebracht werden. Als Blick die Machenschaften von Ulrich K. aufdeckte, schritten die Thurgauer Behörden nach langem Wegsehen und Zaudern zwar doch noch ein, können den Beschuldigten aber nun nicht zur Verantwortung ziehen. Falls K. tatsächlich noch einmal das Bundesgericht bemüht, dürften wieder mehrere Monate verstreichen.

Es stellt sich damit die Frage, ob der Quälbauer bewusst auf Zeit spielt. Denn einige der vorgeworfenen Straftatbestände reichen wesentlich weiter zurück als bloss ins Jahr 2017. Sollten Hauptbestandteile zu verjähren drohen, behalte man sich vor, Anklage zu erheben, obwohl die Beschwerden noch nicht abgeschlossen seien, heisst es dazu von Seiten der Staatsanwaltschaft.

Der Hof von K. wurde in einer gross angelegten Polizei- und Militäraktion geräumt, seine über 100 Pferde und alle anderen Tiere zwangsversteigert. Das Leiden in Hefenhofen nahm damit endlich ein Ende. Die Zustände auf dem Betrieb hatten zuvor über viele Jahre hinweg als haarsträubend gegolten. Nach dem Skandal wurden die Vorgaben für Kontrollen auf nationaler und kantonaler Ebene verschärft.

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