So versagte der Quälbauer bei seinen Pferden
Doppel-Pleite für Ulrich K. vor Bundesgericht

Sein Hof steht seit letztem Sommer leer. Trotzdem kämpft Ulrich K., der wohl berühmteste Tierquäler der Schweiz, verbissen um sein Recht. Nun erleidet der Pferdezüchter vor Bundesgericht gleich in zwei Fällen Schiffbruch.
Publiziert: 28.03.2018 um 12:00 Uhr
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Aktualisiert: 09.01.2023 um 13:19 Uhr
Schlappe vor Bundesgericht: Quälbauer Ulrich K. blitzt mit seinen Beschwerden gleich im Doppelpack ab (Archivbild).
Foto: Marco Latzer
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Marco Latzer

Die Empörung war gross, als die Behörden im letzten Sommer den Quälhof von Ulrich K.* (49) endlich dichtmachten und seine 140 Pferde beschlagnahmten. Zuvor hatten die Thurgauer Ämter dem Treiben auf seinem Betrieb in Hefenhofen TG jahrelang zugeschaut. Durchgegriffen wurde erst, als der öffentliche Druck zu gross wurde (BLICK berichtete).

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Die Masche: Praktisch jedes Mal, wenn ein Amt gegen K. aktiv werden wollte, entstanden daraus langjährige Gerichtsstreitigkeiten. Dank der aufschiebenden Wirkung konnte der Skandalzüchter während Jahren unbehelligt weiterwerkeln. Jetzt scheint der Wind aber gedreht zu haben. Ulrich K. blitzt gleich mit zwei Beschwerden vor Bundesgericht ab. Hinter ihnen verstecken sich Tierdramen, die sich Jahre vor der Hofschliessung ereigneten.

Fall 1: Das traurige Ende von «Lady»

2014 erhält das Thurgauer Veterinäramt Meldung über eine verletzte Stute, die Ulrich K. gehört. «Lady», so der Name des Pferds, leidet an einer «einer alten, schlecht gepflegten und infizierten Wunde» an der Hufe des rechten Hinterbeins. Dieses ist «hochgradig» gelähmt.

Eine Tierärztin rät wegen der schlechten Pflege und des Allgemeinzustandes des Tieres zur dringenden und baldmöglichen «Liquidation». Ein zweiter, unabhängiger Tierarzt schliesst sich dieser Meinung an. Einen Tag darauf erschiesst Ulrich K. «Lady» unter Polizei-Aufsicht mit einem Bolzenschussgerät.

Für Ulrich K. war es «reine Schikane»

Bloss: K. ist mit dem Vorgehen überhaupt nicht einverstanden! «Diese Stute hätte die Verletzung wahrscheinlich überstanden. Das ist eine reine Schikane von den Behörden und irgendwelchen Menschen, die etwas gegen mich haben», behauptet er wenige Tage später gegenüber BLICK.

Das Veterinäramt erlässt in der Folge eine Verfügung wegen mehrfacher Verletzung der Tierschutzvorschriften. Konkret: K. habe ein schwer verletztes Tier nicht richtig untergebracht und behandelt. Und es trotz Transportunfähigkeit dennoch transportiert. Das Pferd sei weder fachgerecht getötet noch dessen Kadaver korrekt entsorgt worden.

Fall 2: Das lahmende Fohlen

Erst jetzt, dreieinhalb Jahre (!) nach dem Vorfall, hat das Bundesgericht die daraus folgende Beschwerde des Quälbauers als «unbegründet» in letzter Instanz versenkt. Das gleiche Schicksal ereilt K. auch in einem zweiten, bisher öffentlich nicht bekannten Fall.

Bei einer Hofbegehung im Juni 2015 zeigt ein etwa halbjähriges Fohlen Lähmungserscheinungen. Sie wiegen so schwer, dass es sich nur noch auf drei Beinen fortbewegen kann. Ulrich K. wird angewiesen, noch gleichentags einen Tierarzt für weitere Abklärungen auf den Hof kommen zu lassen.

Verfügung konnte nicht greifen, weil K. das Tier kurzerhand erschoss

Bloss: Ulrich K. kommt der Aufforderung nicht nach! Einen Tag später veranlasst das Veterinäramt deshalb die Beschlagnahmung des Fohlens. Es soll für weitere medizinische Abklärungen in eine Tierklinik gebracht werden. Als eine Amtstierärztin samt Polizei und einer entsprechenden Verfügung anrückt, verweigert K. die Annahme.

«Stattdessen erschoss er das betroffene Tier vor den Augen der Anwesenden und schlachtete es anschliessend», schildert das Bundesgericht. Gegen die Beschlagnahmung des längst toten Fohlens legt K. dennoch Beschwerde ein.

Ein schutzwürdiges Interesse sei «fraglich», befinden die höchsten Richter des Landes. Dies zumal die Verfügung wegen der Tötung gar nicht erst habe vollzogen werden können. «Die Einwendungen des Beschwerdeführers überzeugen nicht oder gehen von vornherein ins Leere», heisst es weiter.

Wer unterstützt den bekanntesten Tierquäler der Schweiz?

Nach dieser Doppel-Pleite muss Ulrich K. insgesamt 4000 Franken an Gerichtsgebühren berappen. Dies, nachdem Gesuche um entgeltliche Rechtspflege im letzten Dezember abgelehnt wurden. Denn der Quälbauer weigerte sich, seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Zudem soll er nicht so pleite sein, wie er geltend macht. Der leere Quälhof befindet sich nämlich weiterhin in seinem Besitz.

Ulrich K. gibt seinerseits an, derzeit mit einem «Solidaritätsfonds» seinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Auch die Kostenvorschüsse beglich er angeblich durch Spendengelder. Ob und von wem er tatsächlich unterstützt wird, gibt er nicht bekannt.

Klar ist: Ulrich K. ist gut beraten, sein Prozesskässeli weiterhin zu füllen. Denn die Verfahren gegen ihn rund um die Hofschliessung im letzten Jahr dauern an. Daneben wird auch gegen Kantonstierarzt Paul Witzig und dessen Stellvertreter ermittelt. Bei allen geht es um Tierquälerei.

*Name der Redaktion bekannt

Der strenge Geruch von Behördenpfusch

Das Schweizer Tierschutzgesetz gilt als das Beste in Europa. Perfekt ist es aber längst noch nicht, wie der Fall Hefenhofen eindrücklich zeigt. Skandalzüchter Ulrich K. umsegelte die Vorschriften während Jahren erfolgreich. Unsäglich lange liessen die Behörden den berüchtigten Querulanten gewähren.

Heute stellt eine externe Untersuchungskommission erste Erkenntnisse im Fall Hefenhofen vor. Sie ist seit Monaten daran, das Thurgauer Veterinäramt zu durchleuchten. Zunächst dürfte sie aber erst eine Chronologie der Ereignisse vorlegen. Denn die Recherchen rund um Ulrich K. haben sich als komplexer erwiesen als erwartet.

Ein Grund dafür: Die internen Dokumente widersprechen sich offenbar. Auch wenn die Gründe dafür nicht definitiv geklärt sind, riecht es verdächtig nach Behördenpfusch. Bleibt es dabei, dürften personelle Konsequenzen unvermeidlich sein. Kantonstierarzt Paul Witzig gab in der Affäre keine gute Figur ab. 

Ob es auch gesetzliche Verschärfungen braucht, wird erst der Abschluss der Untersuchung zeigen. Vielleicht genügt es aber schon, wenn die Behörden das angeblich beste Tierschutzgesetz Europas endlich konsequent durchsetzen.

Das Schweizer Tierschutzgesetz gilt als das Beste in Europa. Perfekt ist es aber längst noch nicht, wie der Fall Hefenhofen eindrücklich zeigt. Skandalzüchter Ulrich K. umsegelte die Vorschriften während Jahren erfolgreich. Unsäglich lange liessen die Behörden den berüchtigten Querulanten gewähren.

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Ob es auch gesetzliche Verschärfungen braucht, wird erst der Abschluss der Untersuchung zeigen. Vielleicht genügt es aber schon, wenn die Behörden das angeblich beste Tierschutzgesetz Europas endlich konsequent durchsetzen.

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