Aroser Kult-Hotelier Hitsch Leu und Kumpane freigesprochen
Geprellte forderten wegen fehlendem Minergie-Zertifikat Geld

Der Aroser Kult-Hotelier Hitsch Leu stand am Dienstag vor Gericht. Die Anklage hatte ihm vorgeworfen, mit dem Minergie-Label geworben, das Gebäude aber nie zertifiziert zu haben. Der Richter sah keine Schuld – und sprach Leu und seine Kollegen frei.
Publiziert: 13.08.2024 um 00:04 Uhr
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Aktualisiert: 14.08.2024 um 08:30 Uhr
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Sandro ZulianReporter News

Freispruch auf ganzer Linie! Der wegen Betrugs angeklagte Kult-Hotelier Hitsch Leu (65) und seine drei Kumpane sind nicht schuldig. Die vier Männer standen am Dienstag vor dem Kreisgericht St. Gallen. Sie sollen zusammen in Arosa GR ein Haus unter falschen Versprechungen gebaut und im Stockwerkeigentum verkauft haben. Gemäss Anklage sollen sie gewusst haben, dass sie eine Minergie-Zertifizierung zwar versprachen, aber nicht einhalten würden. 

Nach dem Freispruch wollte Blick von Hitsch Leu wissen, was er vom Urteil hält. Der Hotelier sagt: «Das Gericht hat die Anschuldigungen und Behauptungen mit einem gut begründeten Urteil klar abgewiesen. Das freut mich sehr!»

Geklagt hatten die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen und drei Privatkläger. Eine davon, H. D.*, sprach schon im Vorfeld der Verhandlung mit Blick. Den Freispruch nahm sie alles andere als gelassen entgegen. Während der Gerichtsschreiber die Urteile verlas, murmelte und fluchte sie vor sich hin. Die Angeklagten wirkten demgegenüber fast durchgängig sorglos. 

Der Aroser Kult-Hotelier Hitsch Leu (65) stand am Dienstag vor Gericht und wurde freigesprochen.
Foto: zVg
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Was ist Minergie?

Minergie ist ein Qualitätslabel für energieeffizientes Bauen und Renovieren in der Schweiz. Es wurde 1998 eingeführt und wird vom Verein Minergie Schweiz vergeben. Das Ziel von Minergie besteht darin, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen von Gebäuden in der Schweiz zu verringern.

Ein Gebäude erhält das Minergie-Label, wenn es bestimmte Kriterien in Bezug auf Energieeffizienz, Komfort und Nachhaltigkeit erfüllt. Dazu gehören eine gute Wärmedämmung, effiziente Gebäudetechnik wie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, energieeffiziente Beleuchtung und der Einsatz erneuerbarer Energien.

Es gibt verschiedene Minergie-Standards: Minergie, Minergie-P und Minergie-A. Der Minergie-Standard legt Grundanforderungen an die Gebäudedämmung und kontrollierte Lüftung fest. Der Minergie-P-Standard geht darüber hinaus und fordert den Einsatz erneuerbarer Energien. Minergie-A ist der höchste Standard und stellt hohe Anforderungen an die Gebäudehülle und den Energieverbrauch.

Minergie-Gebäude bieten zahlreiche Vorteile wie geringere Energiekosten, verbesserten Wohnkomfort, gute Raumluftqualität und weniger CO₂-Ausstoss.

Das Minergie-Label ist landesweit bekannt und anerkannt. Die Einhaltung der Kriterien wird durch Zertifizierung und unabhängige Kontrollen überprüft.

Minergie ist ein Qualitätslabel für energieeffizientes Bauen und Renovieren in der Schweiz. Es wurde 1998 eingeführt und wird vom Verein Minergie Schweiz vergeben. Das Ziel von Minergie besteht darin, den Energieverbrauch und die Umweltauswirkungen von Gebäuden in der Schweiz zu verringern.

Ein Gebäude erhält das Minergie-Label, wenn es bestimmte Kriterien in Bezug auf Energieeffizienz, Komfort und Nachhaltigkeit erfüllt. Dazu gehören eine gute Wärmedämmung, effiziente Gebäudetechnik wie Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, energieeffiziente Beleuchtung und der Einsatz erneuerbarer Energien.

Es gibt verschiedene Minergie-Standards: Minergie, Minergie-P und Minergie-A. Der Minergie-Standard legt Grundanforderungen an die Gebäudedämmung und kontrollierte Lüftung fest. Der Minergie-P-Standard geht darüber hinaus und fordert den Einsatz erneuerbarer Energien. Minergie-A ist der höchste Standard und stellt hohe Anforderungen an die Gebäudehülle und den Energieverbrauch.

Minergie-Gebäude bieten zahlreiche Vorteile wie geringere Energiekosten, verbesserten Wohnkomfort, gute Raumluftqualität und weniger CO₂-Ausstoss.

Das Minergie-Label ist landesweit bekannt und anerkannt. Die Einhaltung der Kriterien wird durch Zertifizierung und unabhängige Kontrollen überprüft.

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«Beweislage ist dürftig»

Einzelrichter Roman Schoch begründete seine Entscheidung umfassend: «Eine Täuschung kann den Beschuldigten nur dann zur Last gelegt werden, wenn ihnen individuell nachgewiesen werden kann, dass sie während der Verkaufsgespräche wussten, dass ein Zertifikat nicht zu realisieren war. Da ist die Beweislage aber sehr dürftig.» Und weiter: «Man kann hier nicht von Arglist sprechen. Die Elemente dafür fehlen.» 

Die Angeklagten hätten sich nicht – wie gemäss Anklage – eines «Eingangsbetrugs» schuldig gemacht. Das heisst, es ist nicht ersichtlich, dass sie einen Betrug von Anfang an planten und durchzogen. Wenn überhaupt, dann wäre der vorliegende Fall ein «Erfüllungsbetrug» gewesen. Das heisst, die Angeklagten hätten dann gewisse Mängel nach dem Bau mutwillig vertuscht. Auf diesen «Erfüllungsbetrug» klagte die Staatsanwaltschaft aber nicht.

Privatkläger sind enttäuscht

Für die Privatkläger ein Schlag ins Gesicht. Einer davon, der anonym bleiben möchte, sagt: «Es ist nicht das, was wir uns gewünscht haben, aber ich schliesse diese Sache damit ab.» Der Anwalt von H. D. sagt nach dem Prozess zu Blick: «Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Gericht bestätigt, dass meinen Mandanten eine Minergie-Wohnung versprochen wurde, bei der das Zertifikat noch immer fehlt.»

So gewinnt einmal mehr der Paragraf – und dessen Reiter. Die Steuerzahler haben das Nachsehen. Überdeutlich wird das bei den Abrechnungen der vier Anwälte der Angeklagten. Wie am Schluss der Verhandlung auskam, rechnete einer davon zwei Stunden à circa 250 Franken Anwaltshonorar ab – für das Kopieren von Dokumenten. Der Richter schob dem einen Riegel: «Das kann man abgelten mit 30 Rappen pro Seite.»

* Name bekannt

13.08.2024, 14:55 Uhr

«Beweislage ist dürftig»

«Ich kann schon nachvollziehen, dass hier mit Minergie geworben wurde», beginnt Richter Schoch seine Urteilsbegründung. «Die Frage, ob das Haus den Anforderungen entspricht, ist nach wie vor ungeklärt», sagt der Richter. 

Aufgrund der Beweislage seien die vier Angeklagten aber freizusprechen. «Eine Täuschung kann den Beschuldigten nur dann zur Last gelegt werden, wenn ihnen individuell nachgewiesen werden kann, dass sie während den Verkaufsgesprächen wussten, dass ein Zertifikat nicht zu realisieren war. Da ist die Beweislage sehr dürftig.» Und weiter: «Wer wann was wusste, wird nicht klar.» 

Das bekannte E-Mail, in dem steht «wo Minergie drauf ist, sollte auch Minergie drin sein», sei allenfalls ein «schwaches Indiz» aber «nie und nimmer ein Beweis» für die Schuld der Angeklagten, so der Richter. «Das Gericht darf sich nur damit befassen, was die Anklage den Beschuldigten vorwirft.» 

«Man kann hier nicht von Arglist sprechen. Die Elemente dafür fehlen», sagt der Richter. 

Damit ist die Urteilseröffnung beendet. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 

13.08.2024, 14:38 Uhr

Freispruch auf ganzer Linie!

Sämtliche Beschuldigte werden von der Anklage des Betruges freigesprochen! Die Privatklägerin H.D. hat Mühe, ihre Emotionen im Zaum zu halten. Verfahrenskosten und Anwaltskosten werden vom Kanton berappt. Die Forderungen der Kläger werden auf den Zivilweg verwiesen. 

13.08.2024, 14:33 Uhr

Nur noch ein paar Augenblicke

In wenigen Minuten wird bekannt, was der Richter am Kreisgericht St. Gallen im Fall «Minergie» entschieden hat. Aktuell warten alle Involvierten und Blick darauf, in den Gerichtsaal gelassen zu werden. Das Urteil verzögert sich leicht. 

13.08.2024, 11:37 Uhr

Urteil um 14.30 Uhr

Es geht tatsächlich zügig voran. Ganz kurz äussern sich noch die Anwälte der vier angeklagten Männer, dann ist diese Gerichtsverhandlung bereits vorüber. «Das Schlusswort ist ein Recht, keine Pflicht», sagt Richter Roman Schoch. Die Angeklagten machen davon aber keinen Gebrauch. Mit Ausnahme von Andreas F.: «Ich hoffe auf ein faires Urteil.» Der Richter entgegnet: «Das dürfen Sie erwarten.»

Der Richter stellt das Urteil mündlich um 14.30 Uhr in Aussicht. Wir melden uns zeitig zurück. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit und bis später. 

13.08.2024, 11:30 Uhr

Zweiter Vortrag

Der Anwalt von Andreas F.*, Fatih Aslantas, hat geschlossen. Der Richter geht nahtlos zum zweiten Parteivortrag über. Der Rechtsanwalt der Privatkläger hat erneut das Wort, verspricht aber, dass er sich «sehr kurz halten» möchte. Die Temperatur in diesem alten Gerichtssaal steigt stetig, während der Mittag näher kommt.

13.08.2024, 11:13 Uhr

«Ich will nicht jammern»

«Es scheint um persönliche Ressentiments zu gehen», sagt der bekannte Anwalt. «Ich will nicht jammern, wir stehen jetzt hier. Obwohl es hier um eine zivilrechtliche Angelegenheit geht.» Vieles in der Anklage sei «lapidar ausgeführt». Aslantas nimmt sich die Anklageschrift vor. «Für welche Handlungen mein Mandant angeklagt wird, bleibt im Dunkeln.» Sein Mandant sei gar nie in die Verkaufsgespräche involviert gewesen. 

«Es scheint mir, als wäre es ein Copy-Paste-Fehler der Anklage», sagt der Anwalt. Denn in einem der grössten Beweisstücke, einem E-Mail, taucht der Name seines Mandanten nirgends auf. 

13.08.2024, 11:08 Uhr

Es spricht Fatih Aslantas, Anwalt von Andreas F.* (52)

Nun spricht Fatih Aslantas, der Anwalt von Andreas F.* (52). Falls der Name den Lesenden hier etwas sagt, dann liegt das am Fall Pierin Vincenz. Aslantas vertrat im Vincenz-Prozess die Investnet-Erbin und erreichte damals, dass die Anklageschrift zurückgewiesen wurde. Der Fall ist noch immer hängig. 

13.08.2024, 11:04 Uhr

«Keine verbindlichen Zusicherungen»

«Die Privatkläger können nicht beweisen, dass man ihnen verbindliche Zusicherungen im Hinblick auf die Minergie-Zertifizierung gemacht hätte. Das ist reine Spekulation.» Weiter zieht der Anwalt das Erinnerungsvermögen der Privatklägerinnen und Privatkläger in Zweifel. Die beiden anwesenden Privatkläger, H.D. und ihr Mann, schnauben hin und wieder ungläubig und schütteln den Kopf. 

«Der Bau wurde abgenommen und er ist seit zehn Jahren bewohnt. Wenn hier etwas nicht eingehalten worden wäre, dann wäre es heute nicht bewohnt», sagt der Anwalt an die Privatkläger gewandt. Öffentliches Recht sei damit nicht verletzt worden, ein Betrug ausgeschlossen. Überdies sei nicht bewiesen, dass den Privatklägern ein Schaden entstanden sei. «Mein Mandant ist ein aufrechter Bürger, der stets nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hat.» Damit hat der Anwalt geschlossen. 

13.08.2024, 10:51 Uhr

Jetzt folgen die Plädoyers der Anwälte der Mittäter

Die beiden Mittäter, für die die Staatsanwaltschaft je acht Monate Freiheitsstrafe bedingt fordert, werden jetzt verteidigt. Aktuell spricht Lawrence Reiser, Anwalt von Frank P.* (50). 

«Das Anklageprinzip ist verletzt», sagt dieser. Er bläst ins gleiche Horn wie seine Vorrednerinnen. Es sei nicht ersichtlich, wann genau, wo genau sein Mandant was genau verbrochen haben soll. 

13.08.2024, 10:44 Uhr

«Auch mein Mandant ist ein Laie»

«Er musste sich auf fachliche Inputs verlassen. Auch mein Mandant ist Laie», sagt die Anwältin des Unternehmers. Er sei schliesslich kein Energiefachmann. Zum Zeitpunkt der Verkaufsverhandlungen lag ein provisorisches Minergie-Zertifikat vor, weswegen man ihrem Mandanten keine Täuschung vorwerfen könne. Er habe stets «nach bestem Wissen und Gewissen» gehandelt. «Er hatte nie eine Bereicherungsabsicht.» Mehr noch: «Mein Mandant hat dort auch eine Wohnung. Er hätte sich demnach selber betrogen!»

Damit hat die Anwältin geschlossen. 

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