Eventualvorsätzliche Tötung
Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen Drift-Unfall auf Parkplatz Atzmännig

Am 19. Januar starb ein 23-Jähriger bei einem Driftunfall beim Parkplatz Atzmännig. Ein Autofahrer liess ihn verletzt am Unfallort zurück. Nun hat die St. Galler Staatsanwaltschaft ein Verfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung eröffnet.
Publiziert: 30.01.2024 um 10:24 Uhr
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Aktualisiert: 30.01.2024 um 10:39 Uhr

Die St. Galler Staatsanwaltschaft wirft einem Autofahrer (20) vor, seinen Beifahrer (†23) nach einem Drift-Unfall verletzt am Unfallort zurückgelassen zu haben. Ein Ermittlungsverfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung wurde eröffnet. 

Die Staatsanwaltschaft ermittelt laut «ZüriToday» zudem gegen zwei weitere Personen wegen Begünstigung und Unterlassung der Nothilfe. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Rettungskräfte holten Beifahrer aus Auto

Der Unfall geschah am 19. Januar, als der junge Mann beim Driften auf dem schneebedeckten Parkplatz Atzmännig die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor. Das Fahrzeug drehte sich um 180 Grad und rutschte mehrere Meter in die Tiefe. Letztlich blieb es auf dem Dach im Goldingerbach liegen. Der Unfallfahrer verliess das Auto anschliessend und suchte das Weite.

Ein junger Mann starb bei dem Vorfall.

Eine Drittperson informierte die Polizei über den Unfall. Die Rettungskräfte befreiten den Beifahrer aus dem im Wasser liegenden Auto. Er wurde in kritischem Zustand in ein Spital eingeliefert, wo er nach kurzer Zeit verstarb. (nad)

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