Per Strafbefehl verurteilt
Handwerker macht in Wil SG Porsche-Probefahrt – und haut ab

Über zwei Monate verschwand ein Handwerker aus dem Kanton St. Gallen mit einem Porsche – für eine «Probefahrt». Nun wurde der einschlägig vorbestrafte Mann dafür verurteilt.
Publiziert: 09.01.2024 um 13:41 Uhr

135'000 Franken wert war der Porsche Panamera 4S E Hybrid Sport T, den ein selbständiger Handwerker (43) Anfang August 2023 in Wil SG in Empfang nahm. Doch von der Probefahrt, die der Mann unternehmen wollte, kehrte er nie zurück. Denn der Mann hatte nicht die Absicht, den Boliden zu bezahlen. 

Auch sonst fiel der Mann in den vergangenen Jahren immer wieder negativ auf, wie das «Tagblatt» berichtet. So trat er etwa 2021 in Wil ein Mietverhältnis in einer Neubau-Wohnung an – dank eines gefälschten Betreibungsregisterauszugs. Den echten Auszug wollte der Mann nicht aushändigen. Darin seien Verlustscheine, Pfändungen und eingeleitete Betreibungen sichtbar gewesen, schreibt die Zeitung. 

Zwei Jahre später nächtigte der Mann dann im Hotel Walhalla in St. Gallen. Die Kosten von 325 Franken bezahlte er jedoch nie. 

Der Mann haute mit einem Porsche Panamera ab – und wurde nun verurteilt. (Symbolbild)

Schon früher verurteilt

Nun wurde der Mann per Strafbefehl wegen Urkundenfälschung, Zechprellerei und Veruntreuung verurteilt. Im Falle des Porsches etwa habe der Mann gewusst, dass er das Auto nie würde bezahlen können, heisst es in der Begründung. Erst am 16. Oktober, über zwei Monate später, brachte er den Porsche zurück zum Händler. 

Der Handwerker wurde nicht zum ersten Mal verurteilt: Bereits im Januar 2022 wurde er zu einer bedingten Geldstrafe von 1200 Franken sowie einer Busse verurteilt. Damals wegen unlauteren Wettbewerbs, mehrfachen Ungehorsams im Betreibungs- und Konkursverfahren sowie Veruntreuung, schreibt das «Tagblatt». 

Diese Strafe vermochte den Mann jedoch nicht von weiteren Straftaten abhalten. Deswegen wird nun die früher bedingte Geldstrafe vollzogen. Gesamthaft muss der Mann 110 Tagessätze zu 30 Franken, insgesamt 3300 Franken, berappen. Dazu kommen die Verfahrenskosten von rund 1000 Franken. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (zis)

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