Unterschrift der Ex gefälscht, Kohle eingesackt – St. Galler Frederik G. (60) soll 4500 Franken blechen
Pleite-Beizer bestellt illegal zwei Kreditkarten und kassiert Strafbefehl

Der St. Galler Pleite-Beizer Frederik G.* (60) gerät ins Visier der Justiz. Wegen Urkundenfälschung, Misswirtschaft und unbefugtem Eindringen in ein E-Mail-Postfach verdonnert ihn die Staatsanwaltschaft zu fast 4000 Franken Strafe. Geklagt hatte seine Ex-Freundin.
Publiziert: 18.05.2024 um 00:13 Uhr
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Aktualisiert: 18.05.2024 um 09:58 Uhr
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Sandro ZulianReporter News

Der Pleite-Beizer Frederik G.* (60) aus St. Gallen ist ein Fall für die Justiz. Blick berichtete bereits Ende März über die Machenschaften des langjährigen Gastronomen. Damals forderten mehrere Ex-Angestellte endlich ihren Lohn, Blick deckte seine Millionenschulden auf.

Jetzt wird bekannt: G. ist nicht nur für den Fiskus interessant, sondern auch für die Strafverfolgungsbehörden des Kantons St. Gallen.

Wie aus einem Strafbefehl hervorgeht, werden G. mehrfache Urkundenfälschung, unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem und Misswirtschaft durch den Konkursschuldner vorgeworfen. Geklagt hatten seine Ex-Freundin und ein Kreditkartenanbieter. Gemäss Staatsanwaltschaft soll G. eine Geldstrafe von 3900 Franken bezahlen – unbedingt. Mit Gebühren und Auslagen wird ein Betrag von knapp 4500 Franken fällig.

Pleitebeizer Frederik G.* (60) hat anfangs Mai einen Strafbefehl erhalten. Die Straftatbestände: Misswirtschaft durch den Konkursschuldner, Urkundenfälschung und unbefugtes Eindringen in ein Datenverarbeitungssystem.
Foto: Facebook
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Unterschrift seiner Ex gefälscht – um Kreditkarten zu bestellen

G. soll im April 2018 und im April 2020 zwei Kreditkarten auf den Namen seiner Ex-Partnerin bestellt haben. Die Unterschrift seiner Ex habe er auf den Anträgen kurzerhand gefälscht. Hätte er die Kreditkarten auf seinen Namen bestellt, wären die Anträge wohl abgelehnt worden.

Denn: G. wäre aufgrund einer früheren Betreibung als «nicht kreditwürdig» eingestuft worden. Die nicht bezahlten Kreditkartenrechnungen belaufen sich auf ungefähr 9000 Franken.

«Arge Nachlässigkeit in der Berufsausführung»

Damit nicht genug: Obwohl der Pleite-Beizer mit seiner Firma nachweislich im freien Fall war und schon elf Verlustscheine über 85'000 Franken beim Betreibungsamt existierten, soll er die drohende Überschuldung im Jahr 2022 nicht gemeldet haben. Auch eine Zwischenbilanz erstellte er nicht.

Im Gegenteil: Auch nachdem die Geschäftstätigkeit im Juni 2022 eingestellt worden war, habe G. gut 2000 Franken vom Firmenkonto abgehoben. Später eröffnete das Kreisgericht St. Gallen den Konkurs über die Firma.

Die Staatsanwaltschaft schreibt: «Frederik G. verschlimmerte in arger Nachlässigkeit in der Berufsausführung die bereits bestehende Überschuldung seiner Firma.» G. hätte wissen müssen, dass sein Verhalten «Konkursverschleppung und Verschlimmerung der Vermögenslage» zur Folge haben könnte.

E-Mails der Ex gelesen

Im August 2022 soll sich Frederik G. mit seinem Handy unbefugt «in den passwortgeschützten E-Mail-Account seiner ehemaligen Partnerin» eingeloggt haben. Das tat er gemäss Staatsanwaltschaft, «um ihre privaten E-Mails durchzuschauen».

Das sei ihm nur möglich gewesen, weil das Passwort des E-Mail-Accounts noch im System vorgemerkt war und er mit einem Klick drin war.

Frederik G. ist vorbestraft – und schweigt

Gemäss Strafbefehl ist Frederik G. kein unbeschriebenes Blatt. So wurde er 2015 bereits wegen Unterlassung der Buchführung und Vergehen gegen das Bundesgesetz über die AHV zu einer unbedingten Geldstrafe von knapp 5000 Franken verdonnert. «Frederik G. konnte selbst damit nicht von der Begehung weiterer Taten in diesem Bereich abgehalten werden.»

Gegenüber Blick schweigt Frederik G. Sämtliche Versuche einer Kontaktaufnahme liefen ins Leere.

Im Februar war das noch anders. Damals übernahm Frederik G. zum Unverständnis vieler wieder drei Beizen im bekannten St. Galler «Bermuda-Dreieck». Ex-Angestellte forderten im Blick endlich ihre Löhne. Frederik G. bat seine ehemaligen Mitarbeiter um Entschuldigung. Ob er denn der Richtige sei, um wieder Beizen-Verantwortung zu übernehmen, wollte Blick damals wissen. G. sagte dazu: «Ich muss ja auch Arbeit haben!»

Der Strafbefehl ist noch nicht rechtskräftig. Es gilt die Unschuldsvermutung.

* Namen geändert 

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