Strafbefehl wegen Nachricht in Telegram-Chat
Ostschweizer Corona-Skeptiker drohte mit Bundeshaus-Sprengung

Ein Ostschweizer Informatiker kritisierte auf Telegram nicht nur die Corona-Massnahmen, sondern drohte dem Bundesrat auch mit Gewalt. Jetzt flattert ihm ein Strafbefehl ins Haus.
Publiziert: 20.04.2021 um 21:35 Uhr
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Aktualisiert: 27.04.2021 um 13:09 Uhr

Die Extremisten unter den Corona-Skeptikern tauschen sich in einschlägigen Telegram-Chats gerne aus. Und lassen dort auch ihren gewalttätigen Fantasien freien Lauf. Eine solche Gruppe nennt sich «Der Sturm». 170 User teilen dort fleissig Verschwörungstheorien und hetzen gegen Menschen, die vor dem Virus warnen: Virologinnen, Journalisten, Politiker.

«Der Sturm» versammelt Rechtsextreme, QAnon-Fanatiker, aber auch Esoterikerinnen und grüne Impfskeptiker, wie der Sonntagsblick unlängst berichtete. Gründer und Administrator des Chats ist ein Neonazi, der unter dem Pseudonym «Morpheus» agiert. Die militanten Skeptiker riefen in den vergangenen Wochen sogar dazu auf, das Bundeshaus zu stürmen.

«Bundesfutzis an Stuhl fixieren»

Die in diesem Telegram-Chat ausgesprochene Drohungen kommen ein Mitglied jetzt teuer zu stehen. Der Mann, der als Profilbild ausgerechnet den Pazifisten Mahatma Gandhi wählte, schrieb dort: «Bundeshaus besetzen und die Bundesfutzis an einen Stuhl fixieren und kleine kurze Schmerztherapie, das Ganze auf Video und ausstrahlen in der Schweiz.»

Ein Ostschweizer Corona-Skeptiker hat einen Strafbefehl von der St. Galler Staatsanwaltschaft kassiert.
Foto: AFP
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Polizei kommt einem Informatiker auf die Schliche

Es handelt sich dabei um einen 49-jährigen Informatiker aus der Ostschweiz. Nachdem die Polizei ihm auf die Schliche gekommen ist, hat die St. Galler Staatsanwaltschaft nun einen Strafbefehl gegen ihn ausgestellt – wegen mehrfacher öffentlicher Aufforderung zu Verbrechen oder Gewalttätigkeit, schreibt das «St. Galler Tagblatt».

Im Januar postete der Mann: «Berset und Co. auf den Stuhl und in jeden Finger einen Eisenzahnstocher reinschlagen. Nicht umlegen. Es muss wehtun und die Wahrheit muss raus ans Volk.»

Der IT-Unternehmer doppelte nach: «Nein, kein Frieden. Jetzt ist es zu spät. Wir müssen alle aufstehen. Das ist Selbstverteidigung – und am besten nix sagen und das Bundeshaus mit C4 sprengen.» Dabei hatte er offenbar bereits konkrete Umsetzungsideen. «Unauffällig im Rollstuhl hinfahren, anschauen, mit Freundin schmusen, C4 setzen, bis rings um das Bundeshaus C4 liegt – dann geht man nach Hause und sprengt.»

5000 Franken Geldstrafe

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft seien die Nachrichten geeignet gewesen, um «den Vorsatz des Adressatenkreises zu Verbrechen oder gewalttätigen Vergehen zu wecken, was der Beschuldigte zumindest in Kauf nahm».

Der bereits vorbestrafte Skeptiker kassiert deshalb eine Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 50 Franken. Sollte der Ostschweizer keine Einsprache erheben, ist das Urteil demnächst rechtskräftig. (man)

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