«Die Frau war ohne Mauern gefangen»
Misshandelte kontrollsüchtiger Deutscher seine Ex-Partnerin?

Spezieller Fall vor dem Obergericht Thurgau: Ein Deutscher soll seine Ex-Freundin eingesperrt und misshandelt haben. Der Beschuldigte malt ein völlig neues Bild seiner Ex-Partnerin.
Publiziert: 14.06.2024 um 12:39 Uhr
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Fabienne MaagPraktikantin News

2018 zog der Beschuldigte (47) mit seiner damaligen Freundin im Thurgau zusammen. Sie lebte davor in Österreich und sprach kein Deutsch. Drei Monate wohnten sie zusammen. Während dieser Zeit soll der Beschuldigte sie mehrfach eingesperrt und körperlich misshandelt haben.

Im Edelmetall-Geschäft des Beschuldigten gab es mehrere Videokameras, die seine Taten aufzeichneten, so das «St. Galler Tagblatt». Der Edelmetallhändler soll auch den Hund der Partnerin sowie seinen eigenen bedrängt haben, wie die Geschädigte zu Protokoll gab. Der Deutsche wurde wegen mehrfacher Freiheitsberaubung, Körperverletzung und Tierquälerei angeklagt. 

Manipulative Züge und Neigung zu sadistischen Sexpraktiken

39 Monate unbedingte Gefängnisstrafe drückte ihm das Bezirksgericht Kreuzlingen beim erstinstanzlichen Urteil vor zwei Jahren auf. Auch ein Landesverweis von fünf Jahren wurde ausgesprochen. Doch der Edelmetallhändler liess dies nicht auf sich sitzen und zog weiter vor das Obergericht im Kanton Thurgau. Die Forderung seines Verteidigers: die Herabsetzung der Strafe auf 180 Tagessätze zu 30 Franken, wie das «St. Galler Tagblatt» schreibt.

Ein Deutscher soll seine Freundin mehrere Male eingesperrt und ...
Foto: shutterstock
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Vor dem Obergericht rollt er seine Geschichte noch einmal neu auf — und verweist auch auf bedenkliche Züge seiner ehemaligen Partnerin. Die Ex-Freundin habe überdurchschnittlich oft Sex gewollt. Sein Verteidiger fordert ein psychologisches Attest von der Ex-Freundin. Sie würde hohe manipulative Züge aufweisen und auch zu sadistischen Sexpraktiken mit starker Gewalt an Frauen neigen. Zudem soll sie an einer «Borderline-Störung» leiden. Dabei handelt es sich um eine Persönlichkeitsstörung, bei der die betroffenen Personen starken und unkontrollierten Stimmungsschwankungen ausgesetzt sind. 

«Es ging mir sehr schlecht, auch wegen der Anschuldigungen»

Der Deutsche gab sich während des Prozesses reumütig, wie das «Tagblatt» weiter schreibt. Es täte ihm leid, was er seiner Ex-Freundin angetan habe. Sie eingesperrt oder die Hunde drangsaliert, das habe er jedoch nicht, weist er die Vorwürfe entschieden von sich.

Nach der U-Haft habe er sich in Therapie begeben. «Es ging mir sehr schlecht, auch wegen der Anschuldigungen», so der Beschuldigte. Damals hätte er zusätzlich mit familiären Problemen und mit einem Sorgerechtsstreit aus seiner früheren Ehe zu kämpfen gehabt, wie sich der Deutsche vor Gericht rechtfertigte. Die letzten sechs Jahre hätten ihn sehr verändert, so der Edelmetallhändler weiter. Er würde nun in Deutschland leben und seine «seelisch behinderte» Tochter Vollzeit versorgen. 

«Die Frau war ohne Mauern gefangen»

Seine Ex-Partnerin hatte ebenfalls Rekurs gegen das erstinstanzliche Urteil eingelegt. Ihr waren 7000 Franken vom Bezirksgericht Kreuzlingen zugesprochen worden. Ihre Forderung: 15'000 Franken. Ihr Anwalt zeigte Fotos von Hämatomen an ihrem Körper und weiteren Verletzungen. «Die Frau war ohne Mauern gefangen.»

Der Beschuldigte hätte ihr sogar den Pass weggenommen. Seine Mandantin hatte weder Geld, noch sprach sie richtig Deutsch. Insgesamt soll es zweimal zu einer Flucht gekommen sein. Nach einem der Versuche soll der Beschuldigte sie daraufhin die Treppe heruntergeschleift und getreten haben.

Frühere Ex-Gattin erlebte fast das Gleiche

Wie ein psychologisches Gutachten des Angeklagten aufzeigt, leidet dieser unter Kontrollsucht und an asozialen Persönlichkeitszügen. Darunter zählen beispielsweise fehlendes Einfühlungsvermögen oder Gefühlskälte. Auch sein Vorstrafenregister wies den Beschuldigten als aktenkundig aus. Insgesamt seien 14 Straftaten registriert, darunter ein Haftbefehl gegen ihn. Er soll bereits eine frühere Ex-Gattin geschlagen und eingesperrt haben. 

Das Obergericht sprach den Angeklagten schuldig und liess die 39 Monate Gefängnisstrafe bestehen — genauso wie der Landesverweis von fünf Jahren. Nur die Geldstrafe wurde auf 20 Tagessätze à 30 Franken reduziert. Die Ex-Freundin erhielt 7000 Franken Entschädigung.


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