Öffentliche Plätze werden weiterhin zahlreich besucht
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Kein Social Distancing:Öffentliche Plätze werden weiterhin zahlreich besucht

Polizei verteilte am Wochenende mehr Bussen
Corona-Ignoranten gefährden frohe Ostern

Das oberste Gebot im Land lautet: Abstand halten, zu Hause bleiben. Doch am Wochenende mussten die Kantonspolizeien vermehrt ausrücken – weil sich die Menschen offenbar doch nicht an die Massnahmen halten.
Publiziert: 30.03.2020 um 21:47 Uhr
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Aktualisiert: 31.03.2020 um 16:53 Uhr
Am Sonntag musste die Stadtpolizei Zürich den Katzensee absperren.
Foto: Facebook
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Helena Schmid

Der vergangene Samstag fühlte sich wie Frühling an. Die Sonne blinzelte, blauer Himmel, die Temperaturen angenehm. Perfekte Bedingungen, um die Zeit im Freien zu verbringen. Wäre da nicht die Corona-Pandemie – und die strengen Regeln des Bundes.

Doch davon liessen sich viele nicht abhalten. Bei den Schweizer Polizeien liefen die Drähte heiss. Über 100 Meldungen von Personen, die sich nicht an die Bestimmungen hielten, gingen bei der Kantonspolizei Zürich ein. «Um die Seen herum oder auf beliebten Wanderwegen waren besonders viele Menschen unterwegs», so Sprecher Ralph Hirt zu BLICK.

Doppelt bis dreimal so viele Einsätze

Dasselbe Bild stellte die Stadtpolizei Zürich fest. Die Patrouillen mussten unter anderem an die Limmat, auf die Josefswiese und den Katzensee ausrücken. Letzterer wurde schliesslich sogar gesperrt.

Die Kantonspolizei St. Gallen verzeichnete allein am Samstag 59 solcher Einsätze. Die Medienstelle teilte auf Anfrage mit: «Das sind doppelt bis dreimal so viele wie unter der vorangegangenen Woche.»

So auch in der Zentralschweiz: 100 Meldungen erhielt die Luzerner Polizei. «Die ausgerückten Polizisten stellten aber häufig fest, dass die Meldungen nicht zutrafen», so Sprecher Christian Bertschi.

Eindruck: «Relativ viele, die es nicht kümmert»

Stelle man vor Ort doch einen Verstoss fest, weise man die Betroffenen zunächst weg. Wer keine Einsicht zeigt, kassiert eine Busse. Die Stadtpolizei Zürich verteilte am Wochenende etwa zwei Dutzend. Luzern insgesamt 44 – fast die Hälfte der seit Beginn der Massnahmen verteilten 106 Ordnungsbussen.

Härter greift mittlerweile die Kantonspolizei Aargau durch. Sprecher Bernhard Graser sagt zur Situation am Wochenende: «Leider zeigte sich auch, dass sich relativ viele Gruppierungen junger Leute wenig bis gar nicht um die Auflagen kümmern.»

BAG: «Bis Ostern durchhalten!»

Während man am Anfang mehr auf Sensibilisierung und Verwarnungen gesetzt habe, werde man die Massnahmen nun «mit Nachdruck» umsetzen. Allein am Wochenende sprach die Kantonspolizei Aargau 100 Bussen aus.

Daniel Koch, Leiter übertragbare Krankheiten des Bundesamts für Gesundheit, zeigte sich gestern dennoch zufrieden mit der Schweizer Bevölkerung. Laut einer neuen Studie würden die Massnahmen gut umgesetzt. Koch: «Jetzt geht es darum, mindestens bis Ostern durchzuhalten.»

Werden es sich die Menschen nehmen lassen, die zunehmend wärmeren freien Tage drinnen zu verbringen? Werden sie Grillplätze und Seen meiden? Marco Cortesi hat eine böse Vorahnung: «Je wärmer es wird, desto mehr Menschen werden sich draussen aufhalten.»

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Das Coronavirus beschäftigt aktuell die ganze Welt und täglich gibt es neue Entwicklungen. Alle aktuellen Informationen rund ums Thema gibt es im Coronavirus-Ticker.

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Massnahmen gegen Coronavirus

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
  • Die Einreise in die Schweiz wird drastisch eingeschränkt, dazu werden Grenzkontrollen eingeführt.
  • Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. Auch der Zivilschutz wird aufgeboten.
  • Bundesrat appelliert weiterhin an alle Bürger: «Abstand halten kann Leben retten!»
  • Der Bundesrat verzichtet vorerst auf eine allgemeine Ausgangssperre. Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, hat er aber die Kontaktregeln verschärft. Gruppen über fünf Personen drohen Bussen von 100 Franken pro Person.
  • Die Arbeitgeber im Baugewerbe und in der Industrie werden zudem verpflichtet, die Empfehlungen des Bundes zur Hygiene und zum Abstandhalten einzuhalten. Betriebe, die sich nicht daran halten, sollen geschlossen werden.
  • Die Wirtschaft bekommt mehr Geld: Mit 32 Milliarden Franken beschliesst der Bundesrat wohl das grösste Konjunkturpaket der Schweizer Geschichte. Insgesamt stehen über 40 Milliarden Franken zur Verfügung.
  • Die Bewilligungsdauer von Kurzarbeit wird von 3 auf 6 Monate verlängert. Damit kann die Anzahl Gesuche minimiert und somit das Bewilligungsverfahren beschleunigt werden. Die Frist zur Voranmeldung für Kurzarbeit wird gänzlich aufgehoben.

  • Bei der Stellenmeldepflicht werden alle damit verbundenen Aufgaben und Pflichten für Arbeitgeber und die öffentliche Arbeitsvermittlung vorübergehend aufgehoben. Damit werden die Rekrutierungsprozesse beispielsweise für medizinisches Personal, die Pharmabranche, die Landwirtschaft oder die Logistik erleichtert.

  • Bei der Arbeitslosenversicherung wird auf das Einreichen des Nachweises von Arbeitsbemühungen verzichtet. Die versicherte Person muss den Nachweis der Arbeitsbemühungen aber spätestens einen Monat nach Ablauf der COVID-19-Verordnung 2 nachreichen.

  • Um Aussteuerungen zu vermeiden, erhalten alle anspruchsberechtigten Personen maximal 120 zusätzliche Taggelder.

  • Arbeitgeber dürfen für die Bezahlung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge vorübergehend die von ihnen geäufneten Arbeitgeberbeitragsreserven verwenden. Diese Massnahme soll es den Arbeitgebern erleichtern, Liquiditätsengpässe zu überbrücken. Für die Arbeitnehmenden hat die Massnahme keine Auswirkungen.

  • Der Bundesrat hat zudem beschlossen, eine Bewilligungspflicht für die Ausfuhr von medizinischer Schutzausrüstung einzuführen.

Der Bundesrat stuft am 16. März die Situation in der Schweiz neu als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Sie erlaubt dem Bundesrat, in allen Kantonen einheitliche Massnahmen anzuordnen. Zuvor hat er die Kantone über diesen Schritt informiert. Ab dem 17. März um Mitternacht gelten folgende Regeln:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen sind verboten.
  • Alle Läden, Restaurants und Bars werden bis mindestens am 26. April 2020 geschlossen.
  • Dasselbe gilt für Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Konzert- und Theaterhäuser, Sportzentren, Schwimmbäder und Skigebiete werden geschlossen. Ebenso werden Betriebe geschlossen, in denen das
    Abstand halten nicht eingehalten werden kann, wie Coiffeursalons oder Kosmetikstudios.
  • Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen.
  • Die Versorgung der gesamten Bevölkerung mit Lebensmitteln, Medikamenten und Waren des täglichen Gebrauchs ist sichergestellt: Es sind genügend Vorräte angelegt.
  • Lebensmittelläden, Take-aways, Betriebskantinen, Lieferdienste für Mahlzeiten und Apotheken bleiben geöffnet, ebenso Tankstellen, Bahnhöfe, Banken, Poststellen, Hotels, die öffentliche Verwaltung und soziale Einrichtungen.
  • Auch Werkstätten für Transportmittel können geöffnet bleiben.
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