Polizist nach Schimpftirade gegen Töff-Raser Alexander R. freigesprochen
Bravo, Herr Richter!

Weil ein St. Galler Polizist bei der Verhaftung von Töff-Raser Alexander R. eine Schimpftirade losliess, stand er gestern vor Gericht. Vorwurf: Amtsmissbrauch. Vom Richter bekam er einen Rüffel und einen Freispruch.
Publiziert: 18.11.2016 um 00:00 Uhr
|
Aktualisiert: 30.09.2018 um 19:10 Uhr
Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.
Michael Sahli

Die Irrfahrt von Töffraser Alexander R.* (43) machte international Schlagzeilen. Im September 2014 raste der Familienvater in einer halsbrecherischen Amokfahrt mit seiner KTM Super Duke 990 durch die Ostschweiz und filmte mit seiner Helmkamera alles mit. Er liess die Pneus qualmen, bretterte mit 100 km/h durch Ortschaften, beging insgesamt 83 Regelverstösse. Nach minutenlanger Verfolgungsjagd durch die Polizei stürzt der Ghostrider. Doch der Rowdy wehrt sich mit aller Kraft gegen die Verhaftung.

Polizist geigt dem Rowdy die Meinung

Stadtpolizist Hanspeter R.* (54) platzt der Kragen. Brüllend stürzt er sich auf den Raser und lässt eine heftige Schimpftirade los. O-Ton: «Du huere Sau, du Chrüppel, du verdammte, i rupf der de Grind us, ich mach di kaputt.» Dafür stand der altgediente Polizist gestern vor dem Kreisgericht. Der Staatsanwalt sah in den Kraftausdrücken einen Amtsmissbrauch, forderte als Strafe 50 Tagessätze à 170 Franken – auf Bewährung.

Polizist Hanspeter R. sagte dem Töff-Rowdy von Rheineck deutsch und deutlich die Meinung.
Foto: Marcel Sauder

«Es war eine absolute Ausnahmesituation»

Vor dem Richter war dem angeklagten Polizisten die Nervosität anzusehen. Die Verfolgung und Verhaftung des Töffrasers sei für ihn eine vollkommene Ausnahmesituation gewesen. Denn: «So eine Verfolgungsjagd habe ich in 30 Jahren Polizeidienst nicht erlebt.» Dem Töffraser sei er zudem körperlich hoffnungslos unterlegen gewesen: «Ich hatte Angst und war auf 200.» Und weiter: «Ich habe mich bereits für die Wortwahl entschuldigt. Netteres Deutsch hätte in der Situation aber nichts gebracht.» Viel wichtiger: Geschlagen habe er den Töffraser nicht. Und nach Anlegen der Handschellen habe man sich «ganz normal» unterhalten können.

Zuerst Rüffel, dann Freispruch

Am Schluss gab es für den Angeklagten einen Freispruch. Der Richter mahnte in der Urteilsbegründung nur, dass der Polizist hätte «sachlicher bleiben können». Die Bitte: Man solle doch statt «Krüppel» beim nächsten Mal einen anderen Begriff verwenden. Der Töffraser war für seine Amokfahrt bereits früher verurteilt worden. 

* Namen der Redaktion bekannt

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?