Sika-Streit
Sika-Kaufverträge sind öffentlich einsehbar

Seit fast zwei Jahren ringen die Sika-Erbenfamilie und der Konzern Saint-Gobain mit der Sika-Führungsspitze um die künftige Kontrolle des Zuger Baustoffkonzerns. Die Veröffentlichung der Kaufverträge führt nun zu neuen Kontroversen.
Publiziert: 20.11.2016 um 13:12 Uhr
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Aktualisiert: 08.10.2018 um 13:47 Uhr
Der Übernahmekampf um Sika gibt weiter zu reden.
Foto: KEYSTONE/URS FLUEELER

Die «SonntagsZeitung» hat am Sonntag den Aktienkaufvertrag vom 5. Dezember 2014 und den geänderten Vertrag vom 7. April 2015 online gestellt. Die Zeitung stellt basierend darauf frühere Aussagen von Saint-Gobain und der Erbenfamilie in Frage.

So warben diese für die Übernahme mit Zusagen des französischen Konzerns, beispielsweise zum Erhalt der Arbeitsplätze. Diese Zusicherungen seien gar nicht bindend, schreibt die Zeitung. Die Erbenfamilie und Saint-Gobain wehren sich in Stellungnahmen gegen die Vorwürfe, die Öffentlichkeit in die Irre geführt zu haben.

Die in der Schenker-Winkler Holding (SWH) organisierte Sika-Erbenfamilie betonte öffentlich mehrmals, der französische Konzern sei eine Reihe von sehr klaren Verpflichtungen eingegangen, damit Sikas Unabhängigkeit erhalten bleibe.

Sika bleibe an der Schweizer Börse und der Hauptsitz in der Schweiz, hiess es. Das bisherige Management solle Sika führen, im Verwaltungsrat würde es mehrere unabhängige Verwaltungsräte geben. Sika-Erbe und Verwaltungsrat Urs Burkard erklärte weiter an der diesjährigen Generalversammlung im April, alle Mitarbeitenden erhielten während zweier Jahre eine Arbeitsplatzgarantie.

Die «SonntagsZeitung» schreibt: «Es gab nie eine solche Garantie.» Sie verweist auf die Kaufverträge. In diesem sind keine entsprechenden Verpflichtungen von Saint-Gobain festgehalten. In einer Klausel heisst es zudem, es gebe zwischen den Parteien keine weiteren Vereinbarungen und Garantien als jene, die im Vertrag genannt seien.

Ein Sprecher der SWH sagte, die Zusicherungen seien nur in Vereinbarungen zwischen Saint-Gobain und Sika sinnvoll. Deshalb seien sie nicht Teil des Verkaufsvertrags. Da Sika sich solchen gegenseitigen Abmachungen verweigere, habe Saint Gobain die entsprechenden Zusicherungen öffentlich an alle Stakeholder gemacht.

Ein Saint-Gobain-Sprecher verweist auf einen offenen Brief von Saint-Gobain-Chef Pierre-André de Chalendar an die Mitarbeitenden der Sika, in dem er diesen klare Zusicherungen gemacht habe. «Diese werden nach dem Vollzug des Projekts Punkt für Punkt umgesetzt.»

Unter anderem schreibt de Chalendar, es sei Saint-Gobains klare Absicht, weder Entlassungen von Sika-Mitarbeitenden noch irgendwelche Restrukturierungen aufgrund des Kaufs vorzunehmen. Der Sprecher kritisierte zudem die Debatte über die Zusicherungen: «Jeglicher Versuch von Dritten, über diese feststehenden Pläne eine Kontroverse zu eröffnen, zielt ins Leere und geschieht letztlich einzig zum Schaden der Mitarbeitenden der Sika.»

Die «SonntagsZeitung» hält den Aussagen zu den Zusicherungen entgegen, sie hätten rechtlich keine bindende Wirkung. Die Zeitung hatte bereits in ihrer Ausgabe vom letzten Sonntag über den Vertrag von 2014 berichtet und dabei kritisiert, der Vertrag erlaube es Saint-Gobain, Sika schon vor dem Vollzug der Übernahme diktieren zu können.

So verpflichteten sich die Verkäufer, ihren Einfluss auf den Sika-Chef geltend zu machen, damit er konstruktiv mit Saint-Gobain zusammenarbeite. Zu entsprechenden Bestimmungen hiess es von Sprechern der Familie und Saint-Gobain, es handle sich um normale, mit dem Schweizer Recht konforme Bestimmungen.

Saint-Gobain will 2,75 Milliarden Franken für den Kauf der privilegierten Familienaktien bezahlen, die mit einem Anteil von rund 17 Prozent die Kontrollmehrheit von leicht über 50 Prozent garantieren. Dagegen wehren sich die Sika-Führung und Minderheitsaktionäre.

Mit einer Beschränkung der Stimmrechte - der sogenannten Vinkulierung - hat der Verwaltungsrat die Übernahme bislang blockiert. Ende Oktober entschied das Zuger Kantonsgericht, dass diese Stimmrechtsbeschränkung an der Generalversammlung vom vergangenen Jahr rechtens war.

Die SWH hat bereits angekündigt, das Urteil weiterzuziehen. Die Sika-Führung schlug der SWH derweil vor, selbst das Aktienpaket der Familie zu kaufen. Von der Familie hiess es aber, sie sei weiterhin an den Vertrag mit Saint-Gobain gebunden.

http://files.newsnetz.ch/upload//1/0/101435.pdf; http://files.newsnetz.ch/upload//1/0/101437.pdf

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