Skandal in St. Moritz
Millionenerbin mit Schmuggelware erwischt

Sie ist schwerreich und hat ein Faible für Luxusschals aus Shahtoosh-Wolle der streng geschützten Tibetantilope. Als BLICK die Millionenerbin mit den Recherchen konfrontierte, erstritten ihre Anwälte einen Stopp der Berichterstattung. Er hielt nicht lange.
Publiziert: 28.05.2017 um 23:28 Uhr
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Aktualisiert: 28.09.2018 um 22:01 Uhr
Ulrich Rotzinger

Es ist der 11. März 2015. Bei einer Kontrolle am Grenzübergang Martina GR fällt den Schweizer Zöllnern ein dunkelblauer VW T6 Multivan mit Münchner Kennzeichen auf. Fahrer T.* muss rechts ranfahren. Im Gepäck stellen die Beamten rund 15 Schals sicher. Darunter zahlreiche aus Shahtoosh, der Königswolle streng geschützter Tibetantilopen. Ein einziger solcher Schal kostet auf dem Schwarzmarkt mindestens 4000 Franken. Dafür müssen vier der seltenen Wildtiere sterben.

Der Fahrer T. gibt zu Protokoll, dass er den Auftrag habe, Reisegepäck und Wintersportausrüstung seiner Münchner Arbeitgeberin nach St. Moritz GR in ein Nobelhotel zu bringen. Die notwendigen Einfuhrbewilligungen für die Schals hat er nicht.

Begehrte Königswolle: Shahtoosh wird aus dem Fell der gefährdeten Tibet-Antilope gewonnen.

T. hat keine Ahnung, dass seine Chefin N. T.* im Visier deutscher und Schweizer Zollfahnder ist. Diese wissen nun, wo genau in den Schweizer Bergen die Millionenerbin ihre Skiferien verbringt. Und sie kennen die Adresse ihres Anwesens in einem Münchner Vorort, das auf rund 15 Millionen Franken geschätzt wird.

Die deutsche Millionärin N. T. zieht es regelmässig nach St. Moritz.
Foto: zVg
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Razzia in Nobelhotel in St. Moritz

In der Nachbarschaft von FC-Bayern-München-Spielern und Formel-1-Piloten trägt man einen Pelz noch mit Stolz. Das gilt auch für St. Moritz, wo es die Deutsche aus einem bekannten Familienclan im Winter regelmässig hinzieht. In der Jetsethochburg schlagen die Bündner Zollfahnder einen Tag nach dem Zugriff in Martina erneut zu. Diesmal trifft es die knapp 50-Jährige persönlich. Die Razzia gegen sieben Uhr morgens in einem berühmten Luxushotel läuft diskret ab. Die Multimillionärin muss eine Durchsuchung ihrer Hotelsuite über sich ergehen lassen.

Volltreffer: Weitere neun Schals werden auf Shahtoosh-Verdacht hin konfisziert. Zusammen mit ihrem damaligen Partner muss N.T. auf die Wache der Zollfahnder im benachbarten Samedan GR. «Das alles hatte den Charakter einer Festnahme, die Befragung glich einem Verhör», sagt eine Person, die gerade auch auf der Wache war. Die Frau sei zu keiner Zeit aus den Augen gelassen worden, durfte erst Stunden später wieder ins Hotel zurückkehren.

Hausdurchsuchung in Münchner Villa

Während N. T. ihre Ferien in St. Moritz fortsetzt, fahren Münchner Zollfahnder zu ihrem Anwesen in München (D). Vier Beamte durchsuchen ihre Villa und das Wohnhaus der Angestellten. Sie beschlagnahmen ein paar weitere Schals auf Shahtoosh-Verdacht und nehmen den Computer der Bediensteten I.* mit. Nicht die Schals kommen am 20. März, ein paar Tage nach der Hausdurchsuchung, wieder zurück vom Münchner Zoll, dafür aber der konfiszierte Rechner.

Diese heute von BLICK ans Licht gebrachten Ereignisse liegen zwar zwei Jahre zurück. Doch sie sind aus zwei Gründen brandaktuell: Einerseits boomt der Handel, Kauf und Besitz illegaler Shahtoosh-Schals in der Schweiz, wie neuste Zahlen vom Bund zeigen. Zweitens kommen bei einer Recherche in München weitere brisante Details ans Licht.

Wo ist die Shahtoosh-Sammlung der Millionärin?

Die Staatsanwaltschaft der bayerischen Landeshauptstadt führte ein Verfahren «wegen Vergehen bzw. Ordnungswidrigkeiten nach Bundesnaturschutzgesetz u. a.» gegen die Multimillionärin. Deren Anwälte hatten eine Einstellung des Verfahrens am 22. November 2015 erwirkt – laut Staatsanwaltschaft «gegen Zahlung einer Geldauflage». Wie hoch diese war, bleibt geheim.

Was die Staatsanwaltschaft in München bis heute nicht weiss oder belegen kann: Die Multimillionärin war im Jahr 2015 im Besitz einer Shahtoosh-Sammlung im Umfang von 100 bis 125 Schals. Laut einer der Familie nahestehenden Person hat die Shahtoosh-Anhängerin nach der Razzia im St. Moritzer Luxushotel ihre Bediensteten angewiesen, ihre Sammlung unverzüglich aus der Villa zu schaffen.

Zunächst sollen die Schals in die Wohnung des damaligen Partners der Multimillionärin gebracht worden sein. Dann habe sie Hausmeister M.* abgeholt und in seiner Wohnung aufbewahrt. Wo die Schals heute sind, ist unklar. 

Familienclan in Aufruhr

Der BLICK vorliegende E-Mail-Verkehr zwischen der Münchnerin, ihren Anwälten und Verwandten in der Schweiz zeigt deutlich: Es herrscht Shahtoosh-Alarm im Familienclan. «Der Fall wird von den Schweizer Behörden (also auch vom Zoll) offenbar mit grösster Aufmerksamkeit und Schärfe verfolgt», schreibt der Anwalt am 24. April 2015 im Mail mit dem Betreff «Schweizer Verfahren». Es scheine so, als wolle man in Ihrem Fall ein Exempel statuieren, stellt er fest: Es sei nämlich bekannt, dass in St. Moritz die Shahtoosh-Schals immer mehr als Statussymbole gezeigt würden. Dieser Entwicklung wollten die Schweizer Behörden nun Einhalt gebieten.

Sein Rat: Verzicht auf die Rückgabe der konfiszierten Schals, die verlangte Sicherheit in Höhe von 20'000 Franken leisten und sich mit Fahrer T. zu «einer Einvernahme bei einer der Grenzbehörden» stellen.

Hilfesuchend wendet sich die Multimillionärin an einen Verwandten in der Schweiz. «Ich glaube, du musst leider auf die Schals verzichten, so absurd es ist», mailt ihr dieser am 1. Mai 2015 zurück. «Es ist manchmal so, dass Unkenntnis nicht schützt. Auf alle Fälle die Sache sauber erledigen», so sein Rat. «Ein wahrer saurer Apfel!!!» Und in diesen biss die Millionenerbin dann tatsächlich.

Sie muss 8900 Franken zahlen

Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung erhält BLICK Einsicht in den Strafbescheid vom 6. Juli 2016. Dieser bestätigt die beiden Zugriffe und Beschlagnahmungen in der Schweiz. Die Münchner Jetsetdame wurde wegen einer fahrlässigen Übertretung des Bundesgesetzes über den Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten verurteilt. Die Busse beträgt 8900 Franken, die Schals bleiben definitiv eingezogen.

Weder die Münchner Millionenerbin, noch ihre Anwälte wollten mit BLICK über die Vorwürfe und Recherche sprechen. Stattdessen flatterte am 29. März 2017 eine superprovisorische Verfügung in die Redaktion. Damit wollten die Anwälte eine Publikation des Falls verhindern. BLICK intervenierte erfolgreich dagegen.

Ob die Millionenerbin heute noch ihrem Luxushobby frönt? Womöglich hat sie die Lehren gezogen: Zuletzt wurde sie während der Ski-WM in St. Moritz gesichtet. Auf Bildern, die sie danach ins Internet stellte, trägt sie einen bunten Schal, aber kein Shahtoosh-Tuch.

*Namen der Redaktion bekannt

Das müssen Sie über Shahtoosh wissen

Shahtoosh? Noch nie gehört. Was ist das?

Das persische Wort «Shahtoosh» heisst so viel wie «von der Natur für den König». Shahtoosh wird oft als Königswolle bezeichnet. Sie stammt von der Tibetantilope (Pantholops hodgsonii) – auch Tschiru genannt. Die Wolle ist so fein, dass sich ein Schal von zwei Metern Länge und einem Meter Breite durch einen Fingerring ziehen lässt.

Warum sind Handel und Besitz von Shahtoosh-Schals verboten?

Für die Herstellung eines Schals werden zwei bis fünf Tibetantilopen getötet. Die wilden Herdentiere sind vom Aussterben bedroht. Sie stehen seit 1979 unter Artenschutz (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES). Seitdem ist der Handel mit Shahtoosh international verboten. Die Tibetantilope wird geschützt wie Tiger, Elefant und Nashorn.

Schafe werden geschoren und leben weiter. Warum wird die Tibetantilope getötet?

Der besonders weiche und wärmende Teil der Wolle liegt im Unterfell, also sehr nahe an der Haut des Tiers. Um daran zu gelangen, muss dieses getötet werden.

Was ist, wenn ich einen solchen Schal erbe oder geschenkt bekomme?

Für einen Shahtoosh-Schal werden gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mehrere Tausend Franken bezahlt, im Einzelfall sogar bis 40 000 Franken. Hier gilt: «Wer eine Herstellung des Schals vor 1979 nicht nachweisen kann, macht sich durch den Handel, Kauf oder Besitz strafbar», sagt BLV-Artenschutzexpertin Lisa Bradbury. Egal, ob geschenkt oder geerbt: Die legale Herkunft eines Shahtoosh-Schal muss immer belegt werden können. Andernfalls können die Schals auch in der Schweiz beschlagnahmt werden.

Welche Bussen drohen, wenn mich jemand mit Shahtoosh erwischt?

Wer bei der Einfuhr oder als Besitzer von Shahtoosh-Schals von den Behörden ertappt wird, muss mit einem Verfahren rechnen. Die Bussen können mehrere Tausend Franken pro Schal betragen, im Fall eines organisierten Handels mehrere Zehntausend Franken. Für Schals mit einem hohen Shahtoosh-Anteil können höhere Bussen ausgesprochen werden. Sämtliche Schals werden von den Behörden beschlagnahmt.

Was passiert mit den konfiszierten Schals?

Die beschlagnahmten Shah-toosh-Schals bleiben nach dem Abschluss des Verfahrens bei den Behörden. Dort werden sie in der Asservatenkammer aufbewahrt und teilweise für Schulungen oder als Vergleichsexemplare an den Grenzen eingesetzt. (Ulrich Rotzinger)

Shahtoosh? Noch nie gehört. Was ist das?

Das persische Wort «Shahtoosh» heisst so viel wie «von der Natur für den König». Shahtoosh wird oft als Königswolle bezeichnet. Sie stammt von der Tibetantilope (Pantholops hodgsonii) – auch Tschiru genannt. Die Wolle ist so fein, dass sich ein Schal von zwei Metern Länge und einem Meter Breite durch einen Fingerring ziehen lässt.

Warum sind Handel und Besitz von Shahtoosh-Schals verboten?

Für die Herstellung eines Schals werden zwei bis fünf Tibetantilopen getötet. Die wilden Herdentiere sind vom Aussterben bedroht. Sie stehen seit 1979 unter Artenschutz (Washingtoner Artenschutzabkommen CITES). Seitdem ist der Handel mit Shahtoosh international verboten. Die Tibetantilope wird geschützt wie Tiger, Elefant und Nashorn.

Schafe werden geschoren und leben weiter. Warum wird die Tibetantilope getötet?

Der besonders weiche und wärmende Teil der Wolle liegt im Unterfell, also sehr nahe an der Haut des Tiers. Um daran zu gelangen, muss dieses getötet werden.

Was ist, wenn ich einen solchen Schal erbe oder geschenkt bekomme?

Für einen Shahtoosh-Schal werden gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) mehrere Tausend Franken bezahlt, im Einzelfall sogar bis 40 000 Franken. Hier gilt: «Wer eine Herstellung des Schals vor 1979 nicht nachweisen kann, macht sich durch den Handel, Kauf oder Besitz strafbar», sagt BLV-Artenschutzexpertin Lisa Bradbury. Egal, ob geschenkt oder geerbt: Die legale Herkunft eines Shahtoosh-Schal muss immer belegt werden können. Andernfalls können die Schals auch in der Schweiz beschlagnahmt werden.

Welche Bussen drohen, wenn mich jemand mit Shahtoosh erwischt?

Wer bei der Einfuhr oder als Besitzer von Shahtoosh-Schals von den Behörden ertappt wird, muss mit einem Verfahren rechnen. Die Bussen können mehrere Tausend Franken pro Schal betragen, im Fall eines organisierten Handels mehrere Zehntausend Franken. Für Schals mit einem hohen Shahtoosh-Anteil können höhere Bussen ausgesprochen werden. Sämtliche Schals werden von den Behörden beschlagnahmt.

Was passiert mit den konfiszierten Schals?

Die beschlagnahmten Shah-toosh-Schals bleiben nach dem Abschluss des Verfahrens bei den Behörden. Dort werden sie in der Asservatenkammer aufbewahrt und teilweise für Schulungen oder als Vergleichsexemplare an den Grenzen eingesetzt. (Ulrich Rotzinger)

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Warum BLICK diesmal nicht alles sagt

Das meint Christian Dorer, Chefredaktor Blick-Gruppe

Das deutsche Recht kennt eine Art von modernem Ablasshandel. Deshalb darf BLICK den Namen der Millionärserbin nicht nennen, die in den Handel von verbotenen Schals involviert war.

BLICK kennt alle Details: Name und Alter der Hauptperson; in welchem St. Moritzer Luxushotel die Polizei ihre Suite durchsuchte; in welchem Münchner Vorort die Villa liegt, in der ihre Computer beschlagnahmt wurden.

Doch BLICK darf all das nicht veröffentlichen. Die Anwälte der Erbin einer berühmten deutschen Millionärsfamilie haben sogar versucht, die Publikation der Geschichte komplett zu verhindern, scheiterten damit aber vor Gericht.

Die Sachlage ist klar: Zoll und Polizei fanden bei der Dame grosse Mengen Schals aus dem Fell von streng geschützten Tibetantilopen. Ulrich Rotzinger, stellvertretender Chef des BLICK-Wirtschaftsressorts, hat sämtliche Details dieses Skandals in monatelanger Arbeit recherchiert.

Heute bringt BLICK seine Geschichte, muss jedoch auf die Hauptsache verzichten: die Enttarnung der Millionärserbin selbst. Denn nach aktueller Rechtslage könnte sie dagegen in Deutschland klagen – und bekäme wahrscheinlich sogar recht.

Verantwortlich dafür ist ein Passus im deutschen Rechtssystem, der es dem Geldadel erlaubt, unter dem Deckmantel des Persönlichkeitsschutzes vor der Enthüllung von Straftaten bewahrt zu bleiben. Die Strafprozessordnung der Bundesrepublik räumt Superreichen sogar die Möglichkeit ein, sich von einem Strafverfahren loszukaufen und die Höhe dieses Lösegelds zum Amtsgeheimnis erklären zu lassen. Exakt so ist es in diesem Fall geschehen: Die Anwälte der Millionenerbin erwirkten die Einstellung des Strafverfahrens – «gegen Zahlung einer Geldauflage».

Mit diesem juristischen Kunstgriff kaufte sich die Frau von der Verurteilung frei. Und da sie deshalb nun offiziell als unschuldig gilt, darf sie nicht mehr namentlich genannt werden. Das Ganze wirkt wie eine Neuauflage des mittelalterlichen Ablasshandels, den der Prediger Johann Tetzel vor 500 Jahren so beschrieb: «Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.»

Jeder Normalbürger wird verurteilt, wenn er bei einer verbotenen Tat erwischt wird. Doch wer in unserem Nachbarland über genügend Geld verfügt, um sich teure und teuerste Anwälte zu leisten, dem steht der Weg zu einer neuzeitlichen Variante des Ablasshandels offen.

Gottlob herrschen in der Schweiz keine deutschen Verhältnisse – und hoffentlich bleibt das auch so. Denn wo vor dem Richter nicht mehr alle gleich sind, da verliert das Recht seine Akzeptanz.

Das meint Christian Dorer, Chefredaktor Blick-Gruppe

Das deutsche Recht kennt eine Art von modernem Ablasshandel. Deshalb darf BLICK den Namen der Millionärserbin nicht nennen, die in den Handel von verbotenen Schals involviert war.

BLICK kennt alle Details: Name und Alter der Hauptperson; in welchem St. Moritzer Luxushotel die Polizei ihre Suite durchsuchte; in welchem Münchner Vorort die Villa liegt, in der ihre Computer beschlagnahmt wurden.

Doch BLICK darf all das nicht veröffentlichen. Die Anwälte der Erbin einer berühmten deutschen Millionärsfamilie haben sogar versucht, die Publikation der Geschichte komplett zu verhindern, scheiterten damit aber vor Gericht.

Die Sachlage ist klar: Zoll und Polizei fanden bei der Dame grosse Mengen Schals aus dem Fell von streng geschützten Tibetantilopen. Ulrich Rotzinger, stellvertretender Chef des BLICK-Wirtschaftsressorts, hat sämtliche Details dieses Skandals in monatelanger Arbeit recherchiert.

Heute bringt BLICK seine Geschichte, muss jedoch auf die Hauptsache verzichten: die Enttarnung der Millionärserbin selbst. Denn nach aktueller Rechtslage könnte sie dagegen in Deutschland klagen – und bekäme wahrscheinlich sogar recht.

Verantwortlich dafür ist ein Passus im deutschen Rechtssystem, der es dem Geldadel erlaubt, unter dem Deckmantel des Persönlichkeitsschutzes vor der Enthüllung von Straftaten bewahrt zu bleiben. Die Strafprozessordnung der Bundesrepublik räumt Superreichen sogar die Möglichkeit ein, sich von einem Strafverfahren loszukaufen und die Höhe dieses Lösegelds zum Amtsgeheimnis erklären zu lassen. Exakt so ist es in diesem Fall geschehen: Die Anwälte der Millionenerbin erwirkten die Einstellung des Strafverfahrens – «gegen Zahlung einer Geldauflage».

Mit diesem juristischen Kunstgriff kaufte sich die Frau von der Verurteilung frei. Und da sie deshalb nun offiziell als unschuldig gilt, darf sie nicht mehr namentlich genannt werden. Das Ganze wirkt wie eine Neuauflage des mittelalterlichen Ablasshandels, den der Prediger Johann Tetzel vor 500 Jahren so beschrieb: «Sobald das Geld im Kasten klingt, die Seele in den Himmel springt.»

Jeder Normalbürger wird verurteilt, wenn er bei einer verbotenen Tat erwischt wird. Doch wer in unserem Nachbarland über genügend Geld verfügt, um sich teure und teuerste Anwälte zu leisten, dem steht der Weg zu einer neuzeitlichen Variante des Ablasshandels offen.

Gottlob herrschen in der Schweiz keine deutschen Verhältnisse – und hoffentlich bleibt das auch so. Denn wo vor dem Richter nicht mehr alle gleich sind, da verliert das Recht seine Akzeptanz.

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Shahtoosh-Hotspot St. Moritz

Fallen die Worte illegale Einfuhr und Shahtoosh, wird im gleichen Atemzug von St. Moritz GR gesprochen. Der Jetsetferienort gilt besonders im Winter als Shahtoosh-Hotspot. Die Schals sind ein Lifestyle-Accessoire der Superreichen. Den Zollfahndern gelang dort im Jahr 2005 ein grosser Schlag gegen den illegalen Handel von Shahtoosh-Schals.

Ein renommierter Bijoutier in St. Moritz hatte in den letzten fünf Jahren, bevor er aufflog, mit 537 geschmuggelten Shahtoosh-Schals im Gesamtwert von 3,4 Millionen Franken gehandelt. Zu seinen Kunden zählte laut dem Newsportal «Volksblatt.li» Prinzessin Caroline von Monaco (60).

Die Hautevolee schert sich keinen Deut um solche Aufgriffe. Nicht anders sind grössere Shahtoosh-Beschlagnahmungen – wie jene aus dem März 2015 – im Oberengadin in den letzten zehn Jahren zu erklären.

Die letzte Sicherstellung eines Shahtoosh-Schals machte das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 28. März 2017 publik: Victoria Getty (73) – wohnhaft in England – wollte am 30. Dezember 2016 mit einem Shahtoosh-Schal in die Schweiz einreisen. Weil die Jetsetlady für die Behörden unauffindbar war, musste das BLV die amtliche Verfügung wegen der Beschlagnahmung im Bundesblatt veröffentlichen. Nur so kam dieser Fall ans Licht. 

Fallen die Worte illegale Einfuhr und Shahtoosh, wird im gleichen Atemzug von St. Moritz GR gesprochen. Der Jetsetferienort gilt besonders im Winter als Shahtoosh-Hotspot. Die Schals sind ein Lifestyle-Accessoire der Superreichen. Den Zollfahndern gelang dort im Jahr 2005 ein grosser Schlag gegen den illegalen Handel von Shahtoosh-Schals.

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