Stadtrat muss über die Bücher
Luzerner können voraussichtlich 2024 über EWL-Überbauung befinden

Die Luzerner Stimmbevölkerung kann voraussichtlich im Juni 2024 über den zweiten Finanzierungsschritt der EWL-Überbauung abstimmen. Bis dahin muss der Stadtrat nochmals über die Bücher.
Publiziert: 07.09.2023 um 10:44 Uhr
Das Volk soll 2024 über den nächsten Finanzierungsschritt des neuen EWL-Areals befinden. (Symbolbild)
Foto: URS FLUEELER

Im Mai 2023 hatte der Grosse Stadtrat den Antrag für den zweiten Finanzierungsschritt des EWL-Areals an den Stadtrat zur Überarbeitung zurückgewiesen. Grund dafür waren stark gestiegene Kosten - von 70 Millionen auf 132,8 Millionen Franken.

Der Stadtrat möchte nun die Vorlage überarbeiten und dem Grossen Stadtrat bis März 2024 vorlegen, wie es in einer Mitteilung vom Donnerstag hiess. Die Volksabstimmung solle am 9. Juni 2024 erfolgen.

Wie vom Grossen Stadtrat vorgeschlagen, möchte die Stadt den Raumbedarf für die städtischen Nutzungen reduzieren, um die Gesamtkosten zu senken. Vorgesehen sei, auf die ursprünglich geplanten Aussendepots für das Strasseninspektorat und Stadtgrün im zweiten Untergeschoss zu verzichten. Zu den finanziellen Auswirkungen lasse sich aber zu diesem Zeitpunkt noch nichts sagen, wie es in der Mitteilung weiter hiess.

Weiter informierte der Stadtrat, dass die EWL Areal AG dabei sei, eine externe, unabhängige Kostenprüfung zu erstellen. Diese solle alternative Realisierungsmodelle sowie die Auswirkungen des höheren Kostendachwerkpreises auf den Businessplan und die Finanzierung prüfen.

Auf dem Areal im Gebiet Industriestrasse sollen dereinst die neue Wache für die Feuerwehr sowie Stützpunkte für den Zivilschutz und den Rettungsdienst entstehen. Auch gemeinnützige Wohnungen, Alterswohnungen, Gewerberäume und Büroräume für die Energie Wasser Luzern und die Stadt Luzern sind vorgesehen.

Die Überbauung wird von der EWL Areal AG realisiert. Die Energie Wasser Luzern, die Allgemeine Baugenossenschaft Luzern (ABL) und die Stadt Luzern sind die Eigentümerinnen der Bauherrin. Sie halten je einen Drittel der Aktien. (SDA)

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