Steuerbetrug mit Gemälden
7-Millionen-Busse für Dolder-Hotelier Schwarzenbach

Millionen-Busse gegen Zürcher Hotelier Schwarzenbach. Der Kunstsammler wurde wegen Steuerbetrug verurteilt.
Publiziert: 15.08.2024 um 12:04 Uhr
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Aktualisiert: 15.08.2024 um 13:12 Uhr
Urs E. Schwarzenbach ist rechtskräftig wegen mehrfacher Hinterziehung der Mehrwertsteuer zu einer Busse von rund 7,1 Millionen Franken verurteilt worden.
Foto: Keystone
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SDASchweizerische Depeschenagentur

Der Kunstsammler und Financier Urs E. Schwarzenbach ist rechtskräftig wegen mehrfacher Hinterziehung der Mehrwertsteuer zu einer Busse von rund 7,1 Millionen Franken verurteilt worden. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde abgewiesen. Auch der Anwalt von Schwarzenbach und der Mitinhaber der Galerie Gmurzynska erhielten nicht die beantragten Freisprüche.

Für den Galeristen hat das Bundesgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Entscheid die Busse von rund 1,4 Millionen Franken bestätigt. Lediglich bei Schwarzenbachs Anwalt wurde sie von gut 2 Millionen auf nicht ganz 1,8 Millionen gesenkt. Galerist und Anwalt müssen ausserdem die nicht entrichtete Mehrwertsteuer von 7,7 Millionen und 4,8 Millionen Franken zahlen, wobei sie für diese Beträge solidarisch haften. Schwarzenbach hat seinen Teil bezahlt.

Simulierte Kommissionsverträge

Das Bundesgericht bestätigt die Ausführungen des Zürcher Obergerichts, wonach die drei Verurteilten für die Zeit von 2008 bis 2013 bei der Einfuhr von Kunstwerken des Dolder-Besitzers ein rechtswidriges Verfahren angewandt haben.

So sei die Galerie von Offshore-Gesellschaften Schwarzenbachs mit simulierten Kommissionsverträgen beauftragt worden, die eingeführten Kunstwerke zu verkaufen. Durch dieses Vorgehen sei keine Mehrwertsteuer fällig geworden wie sonst bei einer Einfuhr.

Rügen abgewiesen

Allerdings hatte der Kunstsammler laut Gericht gar nie die Absicht, die Werke zu verkaufen. Vielmehr habe er sie im Hotel Dolder, in St. Moritz und anderswo permanent ausstellen wollen. Dies erachtet das Bundesgericht als erstellt. Das Vorgehen hielten die drei Männer in einem Memorandum im Oktober 2007 fest, das bei späteren Hausdurchsuchungen sichergestellt wurde.

Das Bundesgericht hat auch die Rügen der drei Beschwerdeführer abgewiesen, wonach die Fristen für die Einleitung und Durchführung der Untersuchung verjährt seien.

Der Financier Schwarzenbach war in den vergangenen Jahren in zahlreiche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Einfuhr von Kunstwerken und bei Steuerfragen verwickelt. Diesen Sommer bestätigte die Zürcher Finanzdirektion, dass alle offenen Steuerangelegenheiten von Schwarzenbach geklärt seien. 

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