Er hatte falscher Patientin Brüste amputiert
Tessiner Arzt wegen OP-Verwechslung verurteilt

Vier Jahre nach einem peinlichen Fehler wurde ein Chirurg am Freitag in Lugano TI verurteilt. Weil er der falschen Krebspatientin die Brüste entfernt hatte, bekam er acht Monate bedingt.
Publiziert: 22.09.2018 um 11:05 Uhr
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Aktualisiert: 11.10.2018 um 21:16 Uhr

Der Chirurg Paolo P. * (65), der seiner Patientin Teresa S.* (damals 67) in der Luganeser Klinik Sant'Anna irrtümlich beide Brüste entfernte und anschliessend den Arztbericht umänderte, wurde am Freitag vom Luganeser Strafgericht für schuldig befunden. Der Richter verurteilte den Arzt wegen fahrlässiger Körperverletzung und Dokumentenfälschung zu acht Monaten Gefängnis bedingt. Probezeit: zwei Jahre.

Im Juli 2014 waren Teresa S. bei einer Operation beide Brüste vollständig entfernt worden, obwohl sie nur an einem kleinen Tumor unter einer Brustwarze litt. Der Patientin wurde gesagt, dass der Eingriff nötig gewesen sei.

Erst nachdem sie sich an die Aufsichtskommission gewandt hatte, erfuhr sie die Wahrheit: Die Klinik musste zugeben, dass zwei Patientinnen im Operationssaal verwechselt worden waren. Der Chirurg wurde daraufhin von seinen Aufgaben entbunden.

Chirurg Paolo P.*  (65) mit seinen Anwälten Tuto Rossi (links) und Renzo Galfetti (rechts) vor dem Gericht in Lugano.
Foto: Alessandro Crinari
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Er fragte nicht einmal nach dem Namen

Im Prozess wies der Chirurg jede Verantwortung dem Anästhesisten zu, der für die Klärung der Identität von Patienten zuständig sei. Die Staatsanwaltschaft akzeptierte das nicht, da der Chirurg nicht einmal nach dem Namen der Patientin gefragt habe.

Der Staatsanwalt forderte eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen (etwa 56’000 Franken) und eine Busse von 3000 Franken. Die Verteidigung beantragte einen Freispruch.

Der Arztfehler in der zur Genolier-Swiss-Medical-Network-Gruppe (GSMN) gehörenden Klinik Sant'Anna hatte schon vor dem Prozess zu juristischen Auseinandersetzungen geführt. Journalisten des Tessiner Sonntagsmagazins «Il Café», die den Fall ans Licht gebracht hatten, wurden von der Klinik angezeigt. Die Rechnung der Klinik schien zuerst aufzugehen. Doch in zweiter Instanz bekamen die Journalisten recht. (noo)

* Namen geändert

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