Zweifach versuchter Mord gilt als Terrorakt
Messerstecherin von Lugano TI zu neun Jahren Haft verurteilt

Das Bundesstrafgericht hat die Täterin der Messerattacke von Lugano TI zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die vorsitzende Richterin sprach die 29-Jährige des zweifachen versuchten Mordes und der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz schuldig.
Publiziert: 19.09.2022 um 11:50 Uhr

Im November 2020 betritt Jessica M.* (29) den Manor in Lugano TI, fragt in der Haushaltsabteilung nach einem Messer und attackiert daraufhin der 21 Zentimeter langen gezackten Klinge zwei Frauen.

Jetzt hat das Bundesstrafgericht die Täterin der Messerattacke von Lugano TI zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die vorsitzende Richterin sprach die 29-jährige Tessinerin des zweifachen versuchten Mordes und der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz schuldig. Das Gericht hat der Tessinerin zudem eine stationäre Massnahme in einer geschlossenen Anstalt auferlegt.

Die 29-Jährige muss des Weiteren eine Geldstrafe von 2000 Franken bezahlen, da sie ohne Anmeldung bei der Kantonspolizei der Prostitution nachging.

Im Nobember 2020 stach im Manor in Lugano TI eine Frau willkürlich auf zwei Frauen ein.
Foto: keystone-sda.ch
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Täterin zeigte keinerlei Reue

Bei ihrer blutigen Attacke soll sich die Täterin auf den Islamischen Staat berufen haben. Jessica M. stach auf zwei zufällig ausgewählte Frauen ein. Beide wurden bei der Messerattacke verletzt, eine von ihnen schwer. Des Weiteren hat sich die Frau gemäss Anklageschrift der Bundesanwaltschaft zwischen 2017 und 2020 ohne Anmeldung bei den Behörden prostituiert.

Die Bundesanwaltschaft forderte eine Freiheitsstrafe von 14 Jahren. Die Angeklagte habe nicht einmal in Anbetracht der Bilder der Schnittwunden ihrer Opfer Reue oder Bedauern gezeigt, sagte die Staatsanwältin des Bundes in ihrem Plädoyer vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona. Zudem habe die 29-Jährige festgehalten, dass sie das Attentat wiederholen würde, wenn auch nicht in der Schweiz.

Die Verteidigung forderte eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Sie argumentierte vor Gericht, dass die Angeklagte gar nicht wirklich zum Islam konvertiert und deshalb von der Widerhandlung gegen das IS-/Al-Kaida-Gesetz freizusprechen sei. Die Bundesanwaltschaft teilte am Montag in einer Stellungnahme mit, dass sie das Urteil des Bundesstrafgerichts zur Kenntnis genommen habe. Sobald ein schriftlich begründetes Urteil vorliege, werde sie über das weitere Vorgehen entscheiden. (SDA)

* Name geändert

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