Trotz Ausschaffungsinitiative
Darf verurteilte Dealerin (39) in der Schweiz bleiben?

Eine Dominikanerin baute sich über Jahre ein lukratives Drogengeschäft auf. Doch sie flog auf. Ihr droht die Ausweisung. Am Mittwoch entscheidet das Bundesgericht, ob sie bleiben darf.
Publiziert: 28.08.2024 um 13:14 Uhr

Kurz zusammengefasst

  • Dominikanerin darf nach verkürzter Freiheitsstrafe in der Schweiz bleiben

  • Das Bundesgericht verhandelt öffentlich über die Ausschaffungsinitiative

  • Die Frau erwirtschaftete 31'000 Franken durch den Verkauf von Kokain

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Insgesamt 31'000 Franken Gewinn erwirtschaftet eine 39-jährige Dominikanerin beim Verkauf von 1,5 Kilogramm Kokain. 2019 flog ihre Operation auf.
Foto: picture alliance / blickwinkel/M
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Insgesamt 31'000 Franken Gewinn erwirtschaftet eine 39-jährige Dominikanerin beim Verkauf von 1,5 Kilogramm Kokain. Nach jahrelangen Ermittlungen flog ihre Operation 2019 auf, wie die Zeitungen von CH Media schreiben.

Das Urteil des Kriminalgerichts: Drei Jahre Freiheitsstrafe, von denen sie die Hälfte absitzen muss. Dann der Landesverweis für sieben Jahre. Für schwere Drogendelikte ist dies obligatorisch, seit der Umsetzung der Ausschaffungsinitiative der SVP.

Nachdem Berufung eingelegt wurde, überrascht das Luzerner Kantonsgericht 2021 mit seinem Urteil. Die dreifache Mutter und ehemalige Dealerin darf nach verkürzter Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monate in der Schweiz bleiben. Das private Interesse am Verbleib sei grösser als das öffentliche Interesse an der Ausweisung.

Die höchste Instanz entscheidet

Die drei Kinder gelten als sehr abhängig von ihrer Mutter, die keine Verwandten in der Schweiz hat. Sie zog die Kinder alleine auf, die Väter sind nicht im Bild. Das Kantonsgericht urteilte damit entgegen Leiturteil des Bundesgerichts. Schwerer Kokainhandel wurde bei 18 Gramm oder 10'000 Franken festgelegt. Die Oberstaatsanwaltschaft geht in Berufung. Man will den Landesverweis durchsetzen.

Am Mittwoch verhandelt das Bundesgericht über den Fall und berät in einer seltenen öffentlichen Sitzung. Die Umsetzung der Ausschaffungsinitiative sorgt seit seiner Einführung für Diskussion. So setzen Kantone die Initiative unterschiedlich streng um. Auch die Richterinnen und Richter des Bundesgerichts sind sich in diesem Fall nicht einig. Im Fall der Dominikanerin gibt es gute Argumente, die gegen und für einen Landesverweis sprechen.

Das Kriminalgericht in Luzern sieht die 39-Jährige als Gefahr für die Gesellschaft. Sie unterstütze die internationale Kriminalität durch ihre kriminellen Machenschaften und gefährdet die Gesundheit vieler Individuen. Das Kantonsgericht legt mehr Gewichtung auf ihre individuelle Situation. Seit dem letzten Verfahren sind bereits drei Jahre vergangen. Die Söhne sind jetzt 14, 17 und 20 Jahre alt. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesgericht in dieser Sache entscheiden wird.

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