Loredana bezahlte Abzock-Opfer über 400'000 Franken
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Umarmung in Luzerner Hotel:Abzock-Rapperin Loredana und Opfer haben sich geeinigt

Verfahren gegen Rapperin eingestellt
Loredana bezahlte Abzock-Opfer über 400'000 Franken

Nach Abzock-Vorwürfen zeigt sich die Luzerner Rapperin Loredana reuig. Ihrem Opfer soll sie einen grossen Geldbetrag zurückbezahlt haben.
Publiziert: 06.10.2020 um 10:56 Uhr
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Aktualisiert: 09.10.2020 um 13:47 Uhr

Mitte September kam es zwischen der Luzerner Rapperin Loredana und ihrem Abzock-Opfer Petra Z. zum Happy End: Bei einem Geheimtreffen in der Zentralschweiz versöhnten sich die beiden offenbar.

Jetzt wird bekannt: Das Friedensangebot war für Loredana nicht ganz günstig. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Loredana ihr Opfer um einen Betrag von zirka 430'000 Franken betrogen hat. Aber: Die Musikerin habe Petra Z. mehr als den ermittelten Deliktsbetrag zurückbezahlt, so die Staatsanwaltschaft.

Verfahren der Staatsanwaltschaft eingestellt

«Rapperin Loredana zeigt Reue und Einsicht – sie gesteht fehlbares Verhalten gegenüber der Geschädigten ein», schreibt die Staatsanwaltschaft in einer Mitteilung. Das Verfahren gegen Loredana unter anderem wegen Verdachts auf gewerbsmässigen Betrug wird darum eingestellt.

Loredana (r., 25) hat sich mit Abzock-Opfer Petra Z. offenbar geeinigt.
Foto: zVg
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Schon im Frühjahr 2019 soll Loredana einen kleineren Teilbetrag an die Geschädigte zurückbezahlt haben. Vor wenigen Wochen kam es dann endgültig zur Versöhnung. Der Deal: Loredana bezahlt, dafür zieht Petra Z. ihre Anzeige zurück (BLICK berichtete).

Gegen die Kosovarin, die in Luzern geboren wurde, war eine Untersuchung wegen Verdachts auf Betrug eingeleitet worden. 2016 hatte Petra Z. auf der Dating-Plattform Badoo Loredanas Bruder kennengelernt. Dieser gab sich dort als Antonio Cas aus. Mit erfundenen Schicksalsgeschichten ergaunerte der Mann rund 200'000 Franken von der Walliserin Z. «Die Rapperin bezahlte der Geschädigten eine Entschädigung, die deutlich höher liegt als der ermittelte mutmassliche Deliktsbetrag», bestätigt die Luzerner Staatsanwaltschaft. Der entstandene Schaden sei somit vollumfänglich gedeckt worden. (cat)

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