Vor Gericht wegen Terror-Propaganda
Dieser St. Galler betrieb eine Medienagentur für den IS

A.Z.* (27) machte Werbung für den Islamischen Staat. Zusammen mit seiner Verlobten wollte er sich der Mörder-Miliz anschliessen. Nun muss er sich vor Gericht verantworten.
Publiziert: 26.09.2021 um 00:43 Uhr
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Aktualisiert: 27.09.2021 um 11:48 Uhr
Fabian Eberhard

Auf der Karriere-Plattform Linkedin preist sich der St. Galler A. Z.* (27) als Übersetzer an. Er spreche fliessend Deutsch, Englisch und Arabisch. «Ich bin mir sicher, dass ich Ihrem geschätzten Unternehmen von grossem Nutzen sein werde.»

Wofür Z. seine Übersetzungsfähigkeiten bis vor zwei Jahren eingesetzt hat, verschweigt er: für die Terror-Propaganda des Islamischen Staats (IS). Von Februar 2018 bis Oktober 2019 betrieb er für die Mördermiliz eine Ein-Mann-Medienagentur.

Videos und Bilder von Gräueltaten

Am 7. Oktober muss sich der St. Galler dafür vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona verantworten. SonntagsBlick liegt die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft vor. Die Ermittler haben die Aktivitäten von Z. minutiös nachgezeichnet. Ihr Fazit: Der Islamist hat mittels Online-Propaganda den IS gefördert und dutzendfach Bilder und Videos von Gräueltaten gespeichert und verschickt.

A.Z.* (27) aus dem Kanton St. Gallen soll eine News-Agentur für den Islamischen Staat betrieben haben.
Foto: zvg
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Konkret hat Z. Medienmitteilungen des IS aus dem Arabischen ins Englische übersetzt und sie über Twitter und Telegram einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Laut der Bundesanwaltschaft dienten die Mitteilungen einzig dazu, «die militärische Schlagkraft des IS zu glorifizieren».

Auf seinem Youtube-Kanal «AI-Khayr Media» veröffentlichte Z. Propagandavideos der Terrormiliz, die er zuvor gekürzt und mit deutschen Untertiteln versehen hatte. Auch über Gruppenchats auf Whatsapp verbreitete er IS-Propaganda und Gewaltdarstellungen – Hinrichtungen, tote Kinder, zerfetzte Körper von sogenannten Ungläubigen.

IS-Fahne als Profilbild

Die Bundesanwaltschaft schreibt in der Anklageschrift, dass Z. bei seinen Social-Media-Aktivitäten «systematisch handelte» und dabei «unter beträchtlichem Zeitaufwand» eine «Medienagentur» für IS-Material betrieb. Für die jeweiligen Nutzerkonten verwendete er ein selbstkreiertes Logo, sein Profilbild auf Telegram zeigte die IS- Fahne.

Doch der virtuelle Dschihad genügte Z. schon bald nicht mehr. Am 20. Juni 2019 schickte er zwei Videobotschaften an seine Verlobte. Er liess sie wissen, dass er mit ihr zehn Kinder haben wolle und diese «Soldaten des Islams» werden sollten. In einer Einvernahme im Oktober 2020 räumte er ein, dass er damals über die Türkei nach Syrien oder in den Irak reisen wollte, um sich im Kriegsgebiet dem IS anzuschliessen.

Der Anwalt von Z. wollte gegenüber SonntagsBlick nicht Stellung nehmen. Er und sein Mandant würden sich in knapp zwei Wochen vor Gericht erklären.

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