«Ich habe deswegen 200'000 Franken Umsatzverlust»
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Feuerwerksverbot:«Ich habe deswegen 200'000 Franken Umsatzverlust»

Waldbrandgefahr dämpft Feierlaune
Kaum noch Feuerwerke am 1. August

Höhenfeuer, Grill-Gelage und pyrotechnische Spektakel sind feste Bestandteile des Nationalfeiertags. Doch wegen Rekordhitze und Dürre ist dieses Jahr kaum noch etwas erlaubt. Blick antwortet auf die zehn wichtigsten Fragen zum drohenden Party-GAU.
Publiziert: 29.07.2022 um 00:31 Uhr
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Aktualisiert: 29.07.2022 um 13:30 Uhr
Myrte Müller, Levin Stamm

1. Warum schränken Hitzewelle und Trockenheit die Nationalfeier am 1. August ein?

Die anhaltende Trockenheit sorgt für eine grosse Waldbrandgefahr. In den meisten Regionen der Schweiz herrscht heute Stufe 4. In Teilen des Wallis wurde sogar Stufe 5 ausgerufen. In der Zentralschweiz, im Nordtessin und im östlichen Graubünden gilt Stufe 3. Trotz vereinzelter Gewitter, blieben die Böden knochentrocken. Bodenfeuer können auf Einzelbäume übergreifen und Flugfeuer ermöglichen. Vielerorts bereitet Wassermangel Sorgen. Daher wurden schweizweit auch für die Feiern zum 1. August Feuer- und Feuerwerksverbote ausgesprochen.

2. Wo gelten Feuer- und Feuerwerksverbote?

Praktisch in der ganze Schweiz ist das Feuermachen im Wald oder in Waldesnähe verboten (siehe Karte). Ein absolutes Feuerverbot im Freien für Privatpersonen gilt in den Kantonen Freiburg, Genf, Graubünden, Tessin, Waadt und Wallis. In den Kantonen Luzern, Nid- und Obwalden, Schwyz und Zug sind Feuer auf gesicherten Feuerstellen erlaubt. Private Feuerwerke wurden in beiden Appenzell, im Wallis, in den Kantonen Glarus, Thurgau, Uri, Aargau, Solothurn und Tessin verboten. Doch einzelne Gemeinden wie beispielsweise Lugano TI lassen sich ein pyrotechnisches Spektakel nicht nehmen, trotz Waldbrandgefahr Stufe 4.

3. Was bedeutet ein Feuerverbot genau?

Neben dem Entzünden eines Lagerfeuers, sind auch das Wegwerfen von brennenden Streichhölzern oder Zigarettenkippen verboten. Das Feuerverbot gilt oft wegen des Funkenflugs auch für offizielle Feuerstellen und Holzkohlegrills. In manchen Gemeinden wurde gar der Lampionzug abgesagt.

1. August ohne Feuerwerk? Darauf müssen sich viele Schweizerinnen und Schweizer in diesem Jahr einstellen. In den meisten Regionen herrscht Waldbrandgefahr Stufe 4 von 5 und schon ein Feuerverbot.
Foto: Getty Images/EyeEm
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4. Darf man noch im Garten grillieren?

Grillplätze, wo kein Funkenflug entstehen kann, sind kein Problem. Wer also elektrisch oder mit Gas grilliert, fällt nicht unter das absolute Feuerverbot. In manchen Kantonen ist das Grillieren erlaubt, wenn es nicht in Waldnähe geschieht.

5. Was heisst «kein Feuer in Waldesnähe»?

In einigen Kantonen gilt ein Feuerverbot bis zu 50 Metern zum Waldrand, in anderen bezieht sich die Waldesnähe auf eine Entfernung von 200 Metern.

6. Wer bestimmt die Einschränkungen für Feuer und Feuerwerk?

Das Bundesamt für Umwelt informiert, gibt einen schweizweiten Überblick und warnt vor Waldbrandgefahr. Die Kantone ergreifen nötige Massnahmen wie ein Feuerverbot. Gemeinden können diese verschärfen und auch Feuerwerksverbote beschliessen.

7. Wo werden noch Feuerwerkskörper verkauft?

Der führende Detailhandel hat den Verkauf von Feuerwerkskörpern angesichts der Waldbrandgefahr stark eingeschränkt. Coop bietet Feuerwerk in ausgewählten Coop-Verkaufsstellen an und richtet sich dabei nach den regionalen Vorgaben der Behörden. Lidl hat den Verkauf in allen Kantonen, wo ein Feuerverbot im Freien gilt, eingestellt. Dazu gehören (Stand 28. Juli) das Tessin, das Wallis, Graubünden, Uri, Solothurn, Thurgau, Waadt, Freiburg sowie Neuenburg. Aldi Suisse verkauft noch in einzelnen Gemeinden in den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Luzern, Obwalden, Sankt Gallen, Schwyz, Zug und Zürich Feuerwerk. Migros verzichtet auf den Verkauf von Feuerwerk in sämtlichen Genossenschaften. Der Onlineerwerb ist uneingeschränkt.

8. Was muss man beim Feuerwerk beachten?

Als Erstes gilt immer: Gebrauchsanweisungen lesen. Beim Zünden des Feuerwerkskörpers auf genügend Abstand zu Menschen, Tieren, Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern achten. Fenster, Dachluken und Türen sollten generell geschlossen und die Sonnenstoren eingerollt sein. Brennbares Material von Terrassen, Balkonen muss unbedingt vor dem Abbrennen des Feuerwerks entfernt werden. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht vollständig ab, darf man sich ihm frühestens nach 15 Minuten nähern – niemals Nachzündversuche anstellen. Um auf einen möglichen Löscheinsatz vorbereitet zu sein, am besten schon Wasser bereitstellen. Das kann auch zum Kühlen von Verbrennungen dienen. Die Reste des Feuerwerks sollte man zur Sicherheit mit Wasser übergiessen und mindestens zwei Stunden abkühlen lassen.

9. Welche Bussen drohen beim Verstoss gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot?

Je nach Schwere des Verstosses und je nach Kanton oder Gemeinde werden Bussgelder zwischen 100 und 20'000 Franken verhängt.

10. Wo gibt es Informationen zu Feuer- und Feuerwerksverboten?

Auf der Website des Bundesamts für Umwelt (Bafu) wird auf einer Karte die aktuelle Waldbrandgefahr in der Schweiz angezeigt. Genauere Informationen gibts ausserdem auf den Websites der einzelnen Kantone und Gemeinden.


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