Es war fahrlässige Tötung!
Bedingte Geldstrafe für Crash-Lokführer

Vier Jahre nach dem tödlichen Zugunfall von Granges-Marnand VD hat die Waadtländer Justiz einen Lokführer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen.
Publiziert: 31.10.2017 um 12:37 Uhr
|
Aktualisiert: 07.10.2018 um 13:17 Uhr
Die Unfallstelle: Bei dem Zusammenstoss kam eine Person ums Leben, 26 weitere wurden verletzt.
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON

Die Waadtländer Justiz hat nach dem Zugunfall von Granges-Marnand VD einen Lokführer der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen. Der 58-jährige Lokführer erhielt eine bedingte Strafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Franken bei einer Probezeit von 2 Jahren.

Das Urteil entspricht den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte im Prozess am vergangenen Dienstag eine mildere Strafe verlangt.

SUST: Rotlicht missachtet

Der Lokführer hatte im Prozess bestritten, ein Haltesignal überfahren zu haben. Wenn er ein rotes Signal gesehen hätte, wäre er nicht abgefahren, hatte der Lokführer zu Protokoll gegeben. Damit widersprach er der Anklage und dem Untersuchungsbericht.

Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hatte in ihrem Schlussbericht festgehalten, dass der Lokführer des Regionalzugs in Richtung Lausanne am Kreuzungsbahnhof Granges-Marnand VD am 29. Juli 2013 ein Haltesignal missachtet hatte.

Kurz nach der Ausfahrt aus dem Bahnhof kam es auf der eingleisigen Bahnstrecke zu einem Zusammenstoss mit einem entgegenkommenden RegioExpress. Der 24-jährige Lokführer des anderen Zuges kam ums Leben, von den 45 Passagieren in beiden Zügen wurden 26 verletzt. (SDA)

Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?