Für Kleidung und Kosmetik
Genferin verprasst 61'000 Franken mit EC-Karte von Verstorbener

Fremdes Geld benutzen, um sich mit neuer Kleidung einzudecken: Diese dreiste Masche übte eine Mutter aus dem Kanton Genf über ein Jahr lang aus. Jetzt wurde sie deswegen verurteilt.
Publiziert: 10.09.2023 um 18:37 Uhr
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Aktualisiert: 11.09.2023 um 07:58 Uhr

Über ein Jahr bereicherte sich eine arbeitslose Mutter aus Genf mit der Bankkarte einer verstorbenen Frau. Vor ihrem Tod kümmerte sich die 50-Jährige um die Seniorin und half ihr bei der Bewältigung des Alltags. Nach deren Ableben soll sie dann 61'000 Franken in Onlineshops ausgegeben haben. Die Kleidung und Beautyprodukte zahlte sie jedoch nicht aus eigener Tasche – stattdessen griff sie zur EC-Karte der Verstorbenen. Zunächst hatte das Nachrichtenportal «20 Minuten» über den Fall berichtet.

Seit geraumer Zeit war die Genferin für die Seniorin tätig. Zwar hatte sie die Karte im Vorfeld von der Frau für Einkäufe zur Verfügung gestellt bekommen – doch für private Shopping-Touren war das Geld nicht vorgesehen. Als der Sohn der verstorbenen Seniorin von den Machenschaften Wind bekam, erstattete er Anzeige.

Dreiste Masche hatte Folgen

Nun zahlt die Frau die Konsequenz: Sie wurde «des betrügerischen Gebrauchs eines Computers zur illegalen Bereicherung» für schuldig befunden, schreibt «20 Minuten». Die Staatsanwaltschaft stellte fest, dass «die Motive der Angeklagten allein auf Gewinn ausgerichtet waren, ohne Rücksicht auf das Vermögen von anderen Personen».

Eine Frau verprasste mit der EC-Karte einer verstorbenen Seniorin 61'000 Franken. (Symbolbild)
Foto: Getty Images
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Vor Gericht zeigte sich die Frau geständig: Sie wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken sowie den Verfahrenskosten von 510 Franken verurteilt. Ob der Sohn die 61'000 Franken wieder zurückbekommt, ist fraglich. Das Geld ist erst mal weg. Unklar ist, ob die Frau überhaupt in der Lage ist, allfällige Summen zurückzubezahlen. Für den Mann besteht die Möglichkeit, den zivilen Rechtsweg einzuschlagen. (ene)

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