Bei Nieser aufs Pedal gedrückt
Absurde Raser-Ausrede bringt Fahrschüler vor Gericht

61 km/h zu schnell – bestraft werden wollte ein junger Waadtländer Fahrschüler dafür aber nicht. Seine Beschwerde zog er jetzt bis vors Bundesgericht – und bringt eine irre Ausrede.
Publiziert: 30.08.2023 um 11:52 Uhr
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Aktualisiert: 30.08.2023 um 14:47 Uhr

Wer mit 61 Stundenkilometern zu schnell geblitzt wird, muss sich eine gute Ausrede einfallen lassen. Vor allem, wenn eine bedingte Freiheitsstrafe im Raum steht. Ein Waadtländer Fahrschüler, der genau das tat, behauptete deshalb, dass er nicht freiwillig aufs Gaspedal getreten habe.

Seine Version: Er habe geniest und vor Schreck aufs Gas gedrückt. Vor lauter Panik habe er dann Gas und Bremse verwechselt und sei mitten in der 50er-Zone in die Radarfalle geschossen, berichtet «24 heures».

Es war 7 Uhr morgens, als der damals 19-Jährige im April 2020 bei einer Lernfahrt in einer 50er-Zone in der Weinregion La Côte geblitzt wurde. 111 km/h hatte er dabei auf dem Tacho. Deswegen musste er vor Gericht. Für den jungen Fahrschüler stand eine heftige Strafe im Raum: eine einjährige bedingte Haftstrafe.

111 km/h hatte ein junger Fahrschüler im Kanton Waadt auf dem Tacho. Seine Begründung für das hohe Tempo: ein Nieser am Steuer. (Symbolbild)
Foto: Shutterstock

Bundesgericht hält seine Version für unplausibel

Diese Strafe wollte der junge Mann allerdings nicht hinnehmen und wehrte sich gegen das Urteil vom Bezirksgericht La Côte und dem Waadtländer Kantonsgericht. Am Ende zog der Waadtländer bis vors Bundesgericht – und blitzte wieder ab. 

Das Bundesgericht gab den vorinstanzlichen Entscheiden vollumfänglich recht. Die Begründung des Fahrschülers, dass die Beschleunigung unfreiwillig wegen eines Niesers passierte, konnte die Richter nicht überzeugen.

Sie stützen sich dabei auf die Einschätzung eines Experten. Dieser wies nach, dass bei einer Beschleunigung von 50 auf 111 km/h genug Zeit bliebe, damit man den Fehler erkennen und bremsen könne.

Mit schnellem Auto mal die Fahrkünste austesten

Unplausibel sei auch, dass der Nieser vom Angeklagten erst viel zu spät in der Untersuchung überhaupt erwähnt wurde. Deshalb wirke dieser eher wie eine Schutzbehauptung.

Zudem erinnern die Richter daran, dass der Fahrschüler selbst in der Untersuchung erwähnt habe, dass die Leistungsstärke des Autos grösser gewesen sei, als er erwartet habe.

So kommen die Richter zum Schluss, dass es plausibler sei, dass der Angeklagte im Morgengrauen auf einer geraden Strecke mit dem schnellen Auto in Versuchung gekommen sei, einfach mal aufs Gaspedal zu treten und seine Fahrkünste auszutesten. 

Nachdem der Mann nun auch vor dem Bundesgericht abgeblitzt ist, dürfte er so schnell nicht mehr auf die Tube drücken. Neben der einjährigen bedingten Haftstrafe musste er auch seinen Lernfahrausweis abgeben. (dru)

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