Tödlicher Messerangriff in Morges VD
IS-Attentäter zu 20 Jahren Haft verurteilt

Der selbsternannte IS-Attentäter von Morges VD ist am Dienstag vom Bundesstrafgericht zur Höchststrafe von 20 Jahren verurteilt worden. Der Mann hatte im September 2020 in einem Kebab-Laden auf einen Portugiesen Rodrigo G. (†29) eingestochen und diesen dabei getötet.
Publiziert: 10.01.2023 um 13:19 Uhr
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Aktualisiert: 10.01.2023 um 16:22 Uhr

Im September 2020 erschütterte ein Tötungsdelikt Morges VD. Ein Schweiz-Türke (29) stach in einem Döner-Imbiss in Morges VD Portugiesen Rodrigo G. (†29) kaltblütig nieder. Für G. kam jede Hilfe zu spät – er starb noch auf der Unfallstelle.

Jetzt ist klar: Der Schweiz-Türke, bei dem es sich um ein Mitglied eines Dschihadisten-Netzwerks handelte, muss 20 Jahre hinter Gitter. Das Bundesstrafgericht verurteilte den selbsternannten IS-Attentäter am Dienstag zur Höchststrafe von 20 Jahren.

Mord, Körperverletzung und Propaganda für den IS

Der Prozess gegen den mittlerweile 29-jährige türkisch-schweizerische Doppelbürger startete am 12. Dezember letzten Jahres in Bellinzona TI. Der Angeklagte wurde vom Bundesstrafgericht in Bellinzona des Mordes, der Körperverletzung, der versuchten Brandstiftung und Explosion, der Bedrohung, der Propaganda für den Islamischen Staat (IS) und des Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz für schuldig befunden. In Bezug auf einige der Propagandataten wurde er freigesprochen.

Der Angeklagte musste sich vor dem Bundesgericht in Bellinzona verantworten.
Foto: LINDA GRAEDEL
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Die Dauer der Untersuchungshaft – 1307 Tage – wird von der Strafe von 20 Jahren abgezogen. Die Gefängnisstrafe ist mit einer institutionellen therapeutischen Massnahme in einer geschlossenen Einrichtung verbunden. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren für Mord und eine Verwahrung gefordert. Die Verteidigerin des Angeklagten ging ebenfalls von einem Mord aus. Sie lehnte jedoch die von der Bundesanwaltschaft geforderte Verwahrung ab und forderte eine Strafe «mit einem Ende», damit ihr Mandant eine Perspektive habe.

Das Bundesstrafgericht hätte laut eigenen Aussagen in Anbetracht der Schwere der Tat für den Attentäter von Morges VD auch eine lebenslängliche Freiheitsstrafe aussprechen können. Wegen der verminderten Schuldfähigkeit sah es allerdings davon ab. Zudem ermahnte der Vorsitzende den Mann.

Der Vorsitzende der Strafkammer betonte am Dienstag die extreme Schwere der Taten. «Die Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe wäre möglich gewesen», sagte er, «aber die von den psychiatrischen Sachverständigen attestierte mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit musste berücksichtigt werden.»

Der Vorsitzende beendete die Urteilsverkündung mit einer Ermahnung an den Angeklagten: «Nutzen sie die Zeit, die sie im Gefängnis verbringen werden, um sich selbst zu heilen und Erkenntnisse zu gewinnen, die für sie, ihre Angehörigen und die Gesellschaft von Nutzen sind.»

Täter leidet unter Schizophrenie

Psychiatrische Sachverständige waren zu dem Schluss gekommen, dass der 29-jährige Angeklagte aufgrund einer einfachen Schizophrenie mittelgradig vermindert schuldfähig sei. Sie äusserten sich zurückhaltend zu den Chancen einer stationären therapeutischen Behandlung oder der Zweckmässigkeit einer regulären Verwahrung.

Der Angeklagte selber hatte während der dreitägigen Hauptverhandlung verwirrende und widersprüchliche Aussagen gemacht und seine Taten mit seiner Faszination für die Terrormiliz Islamischer Staat erklärt. Während seiner Haft ging er ausserdem einmal auf einen Gefängniswärter und einmal auf einen Bundespolizisten los.

Der Täter, der im Grossraum Lausanne einschlägig als Islamist bekannt gewesen ist, soll dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB) bereits seit 2017 bekannt gewesen sein. Ein Jahr vor dem Mord an dem Portugiesen hatte der Täter versucht, eine Tankstelle in Prilly VD anzuzünden. (dzc/SDA)

* Name geändert

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