Diamanten-Diebstahl im Waadtland
Millionen-Streit landet vor Bundesgericht

Ein mutmasslicher Diamanten-Dieb ist im Waadtland zu drei Jahren Haft verurteilt worden. Jetzt kündigt die Anwältin des Mannes eine Beschwerde vor dem Bundesgericht an.
Publiziert: 18.02.2024 um 16:42 Uhr
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Aktualisiert: 18.02.2024 um 19:34 Uhr

Ein von der Waadtländer Justiz verurteilter mutmasslicher Diamanten-Dieb zieht vor Bundesgericht. Die Anwälte des jordanischen Juweliers kündigten eine entsprechende Beschwerde an, wie die Westschweizer Zeitung «Le Matin Dimanche» berichtete.

Eine Anwältin des Mannes, der zuletzt in Katar lebte, bestätigte der Nachrichtenagentur Keystone-SDA am Sonntag den Weiterzug des Urteils des kantonalen Berufungsgerichts. Von diesem war der Juwelier Anfang Dezember 2023 zu drei Jahren Gefängnis verurteilt worden. Es befand ihn für schuldig, einer am Genfersee lebenden französischen Multimillionärin einen rosafarbenen Diamanten gestohlen und durch einen wertlosen Quarz ersetzt zu haben.

Diamant ausgetauscht

Im Januar 2012 hatte die reiche Erbin bemerkt, dass der Diamant, der ihren Ring im Wert von acht Millionen Franken schmückte, durch einen wertlosen Stein ersetzt worden war. Der Verdacht fiel daraufhin auf den Juwelier, einen engen Freund von ihr, dem sie gerade das Inventar ihres Schmucks anvertraut hatte. 

Ein mutmasslicher Fall von Diamanten-Diebstahl landet vor dem Bundesgericht. (Symbolbild)
Foto: Sebastian Kaulitzki - Fotolia

In erster Instanz hatte das Bezirksgericht Nyon den Juwelier Ende 2022 aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft und die Klägerin hatten Berufung eingelegt.

Das kantonale Berufungsgericht verurteilte den Juwelier dann aber. Laut dem Gericht war der Angeklagte der einzige im Umfeld der Klägerin, der über die notwendigen Kenntnisse verfügte, um den aussergewöhnlichen Austausch der Steine vorzunehmen.

Anwältin schockiert

«Wir sind zutiefst schockiert über diese ungerechte und übermässig strenge Strafe», sagte die Anwältin zu Keystone-SDA. Die Ermittlungen seien ausschliesslich gegen ihren Mandanten geführt worden. Die Spur der anderen potenziellen Verdächtigen sei nicht ausreichend untersucht worden.

«Mein Mandant wurde in der ersten Instanz vollständig freigesprochen und dann entgegen allen Erwartungen in der Berufung zu einer übermässig hohen Strafe verurteilt, die doppelt so hoch war wie die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe», sagte die Anwältin. Sie habe in ihrer 20-jährigen Karriere noch nie eine solche Wendung erlebt. (SDA)

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