Gerichtsentscheid
Rechtsextremer Autor muss ins Gefängnis

Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral ist in einem Berufungsverfahren zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 60 Tagen verurteilt worden. Das Waadtländer Kantonsgericht befand ihn der Diskriminierung und der Aufstachelung zum Hass für schuldig.
Publiziert: 02.10.2023 um 12:04 Uhr
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Aktualisiert: 02.10.2023 um 12:30 Uhr

Soral musste sich wegen mutmasslich homophober Äusserungen vor Gericht verantworten. Der Holocaustleugner hatte 2021 in einem Video auf seiner Website eine Journalistin wegen ihrer Artikel in den Tageszeitungen «24 heures» und «La Tribune de Genève» unter anderem als «fette Lesbe» und «Queer-Aktivistin» bezeichnet. Dabei deutete er an, dass der Begriff queer gleichbedeutend mit gestört sei.

Die Journalistin hatte deswegen im September 2021 Strafanzeige erstattet. Die Staatsanwaltschaft verurteilte Soral wegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung per Strafbefehl im April zu drei Monaten Gefängnis. Gegen diesen Erlass legte der Autor Rekurs ein.

Das Polizeigericht verurteilte ihn anschliessend zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 50 Franken. Die Waadtländer Staatsanwaltschaft, welche eine Freiheitsstrafe von drei Monaten gefordert hatte, zog den Fall an die nächste Instanz weiter. Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung ist in der Schweiz seit Mitte 2020 strafbar.

Der rechtsextreme französisch-schweizerische Autor Alain Soral vor einer Gerichtsverhandlung im Dezember 2022 in Lausanne. (Archivbild)
Foto: LAURENT GILLIERON

Der 65-jährige Alain Bonnet, wie Soral mit bürgerlichem Namen heisst, lebt seit etwa drei Jahren in Lausanne VD. In Frankreich ist er wegen antisemitischer Äusserungen, Leugnen des Holocausts, Verleumdung und Beleidigung bereits rund 20 Mal zu Geld- oder Bewährungsstrafen verurteilt worden,

Bekanntheit erlangte Soral insbesondere auch durch seine Zusammenarbeit mit dem rechtsextremen, französischen Komiker Dieudonné. (SDA)

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