Kritik in Lausanne
Wer nichts trinkt, muss in diesem Restaurant drei Franken zahlen

Ein Restaurant in Lausanne verlangt für ein Gedeck 3 Franken, wenn kein Getränk bestellt wird. Das ist zwar nicht verboten, sorgt aber für mächtig Wirbel bei den Gästen.
Publiziert: 27.01.2024 um 10:12 Uhr
|
Aktualisiert: 27.01.2024 um 10:20 Uhr
AmitJuillard.png
Amit Juillard

Er wollte nur Risotto mit Steinpilzen. Kein Wein, kein Wasser. Einfach nur essen. Dafür wurde ein Gast im italienischen Restaurant La Bruschetta in Lausanne eine spezielle Gebühr aufgebrummt. Auf der Quittung für das Gericht stand «1 Gedeck ohne Getränk». Kostenpunkt: 3 Franken.

Empört darüber, lud der Gast ein Foto der Quittung ins Internet. Auf Facebook wird seitdem die Gebühr diskutiert und fleissig geteilt. Zum Beispiel von Lokalpolitiker Nicolas Morel. 

Externe Inhalte
Möchtest du diesen ergänzenden Inhalt (Tweet, Instagram etc.) sehen? Falls du damit einverstanden bist, dass Cookies gesetzt und dadurch Daten an externe Anbieter übermittelt werden, kannst du alle Cookies zulassen und externe Inhalte direkt anzeigen lassen.

«Unsere Portionen sind üppig»

Dass sich jemand über die Gebühr aufregt, kann Restaurant-Chef Mario Palasciano (60) nicht verstehen. Seit drei Jahren mache er das so. «Auf unseren Tischen gibt es Tischdecken und Stoffservietten, wir bieten Bruschetta und Brot an, unsere Portionen sind üppig. Wenn also an einem Tisch niemand ein Getränk nimmt, nicht einmal einen Kaffee, dann tippe ich 3 Franken in das System ein. Bei zwei Personen sind das 1.50 Franken pro Kopf», sagt der Gastronom zu Blick.

Im italienischen La Bruschetta in Lausanne müssen Gäste drei Franken zahlen, wenn sie nichts trinken. Kein Einzelfall in der Schweiz.
Foto: DR
1/5

Wenn ein Gast das Tagesmenü bestelle, aber kein Getränk, würde er praktisch keinen Gewinn machen. Und er müsse auch Angestellte bezahlen. 

Der Politiker kennt den Urheber oder die Urheberin des Fotos, das er geteilt hat, nicht.
Foto: Capture d'écran/Facebook

Es sei kein versteckter Posten und daher völlig legal. Und es stimmt: Wenn es deutlich auf der Speisekarte vermerkt ist, ist es legal. Allerdings ist diese Praxis, die in Italien weit verbreitet ist, in der Schweiz nicht üblich, da Service und Gedeck normalerweise im Preis inbegriffen sind. 

Gebühr wegen zweitem Dessertlöffel

In letzter Zeit häufen sich aber die Zusatzgebühren. So sorgte letztes Jahr im November zum Beispiel die Trattoria Rotes Haus in Brugg AG für Schlagzeilen. Der Grund: Wer sich eine Pizza teilt, muss drei Franken zusätzlich zahlen. Es gehe nicht darum, die Gäste zu schikanieren oder das Teilen einer Pizza zu verhindern, sondern die Kosten der Beiz zu decken, erklärte der Wirt die Massnahme.

Die Gebühr verlangt er nicht immer. Bei einer grösseren Gruppe, die immer wieder Getränke bestellt, entfalle natürlich der Aufpreis, sollte sich die Gruppe mehrere Pizzen teilen. Denn: Hier mache die Beiz ja Umsatz. Anders eben als bei einem Pärchen zum Beispiel, das zwei Getränke, aber nur eine Pizza bestelle.

Und erst letztes Jahr sorgte das Restaurant Raten in Oberägeri ZG für Wirbel, weil 2.50 Franken für einen zweiten Dessertlöffel verlangt wurde. «Wer ein Dessert teilt, belegt zwei Stühle», erklärte Wirt Iwan Iten damals die Änderung. 


Fehler gefunden? Jetzt melden
Was sagst du dazu?