«Wilder Westen»
Holland-Firma prellt Monteure in Sitten (VS) um ihr Geld

Das Spital in Sitten bekommt einen Landeplatz für Helikopter. Doch beim Bau läuft offenbar einiges schief. Die Unia prangert die Zustände an.
Publiziert: 09.11.2023 um 13:20 Uhr
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Aktualisiert: 09.11.2023 um 13:56 Uhr
Beim Bau eines neuen Landeplatzes für das Spital werden laut Unia keine fairen Löhne bezahlt.
Foto: Keystone

Beim Bau des Helikopter-Landeplatzes des neuen Spitals Hôpital de Sion in Sitten VS erhalten Monteure nur den halben Lohn. Konkret: 14.98 Franken pro Stunde. Gemäss Gesamtarbeitsvertrag (GAV) hätten sie aber Anspruch 29.90 Franken pro Stunde, wie die Gewerkschaft Unia in einer Mitteilung schreibt.

Die Monteure sind laut Unia bei einer holländischen Temporärfirma angestellt, obwohl das Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG) den Personalverleih vom Ausland in die Schweiz untersagt. Seit dem 16. Oktober bis voraussichtlich Mitte Dezember setzt die holländische Firma Bauarbeiter aus Polen, Slowenien, Lettland und Holland beim Bau des Hubschrauberlandeplatzes des Hôpital de Sion ein. Sie bekommen weniger Lohn, als ihnen eigentlich zusteht. Die Unia spricht von «Wilder Westen» in Sitten.

Monteure nicht direkt angestellt

Auch bei den Spesen würden die Monteure geprellt: Sie erhalten bloss 10 Franken pro Tag für Mahlzeiten, obwohl der GAV 18 Franken vorsieht. Alles in allem werden die Arbeitnehmenden um rund 3000 Franken pro Monat betrogen. Mindestens, denn seit dem 22. Oktober haben sie gar keinen Lohn mehr erhalten, obwohl eine wöchentliche Auszahlung vereinbart ist.

Direkt angestellt sind die Monteure nicht bei der Baufirma, sondern bei einem ebenfalls holländischen Personalverleiher. Laut Unia ein klarer Gesetzesverstoss: Ausländische Personalverleiher dürfen Arbeitnehmende nämlich nicht in die Schweiz verleihen.

Die Unia fordert die Direktion des Spitals Wallis auf, das krasse Lohndumping und die Verletzung des Personalverleihgesetzes auf der Baustelle zu unterbinden. Sie muss dafür sorgen, dass die Arbeitnehmenden, die auf dieser Baustelle gearbeitet haben oder noch arbeiten, gemäss Gesamtarbeitsvertrag korrekt entlöhnt werden. Aufträge dürfen nur von dazu berechtigten Unternehmen ausgeführt werden.

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